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Transplantationsmedizin Die Organspende wird besser geregelt – nicht im Sinne aller

Intensivärzte sind nicht glücklich über die neuen Schweizer Richtlinien zur Organspende: Ein Spender darf nicht wiederbelebt werden, wenn er trotz Beatmungsmaschine vor der Organentnahme einen Kreislaufstillstand hat. Wertvolle Organe könnten verloren gehen.

  • Die Schweizer Richtlinien zur Organspende wurden angepasst.
  • Schwierige Situationen, etwa die Frage nach der Organspende bei den Angehörigen, sind nun eindeutiger geregelt.
  • Intensivärzte kritisieren aber, dass das neue Reglement Hürden für Transplantationen schaffe – und Spenderorgane verloren gehen könnten.

Es ist eine Situation, in die keiner kommen will. Ein Unfall, ein Herzinfarkt – und die Ärzte sagen einem, der Ehemann, die Tochter oder die Schwester werde nicht überleben. Das Thema Organspende steht plötzlich im Raum.

Möglichst viele Fragen möglichst klar und eindeutig zu regeln: Das ist das Ziel der Richtlinien, welche die Schweizerische Akademie für Medizinische Wissenschaften (SAMW) zur Organspende herausgibt. Dieses Papier regelt entscheidende Punkte, zum Beispiel wer auf der Intensivstation den Hirntod feststellen darf oder wie ein potenzieller Spender auf die Organentnahme vorbereitet wird.

Audio
Heikle Einzelfälle – Einschätzung des revidierten Organspende-Gesetzes
aus Wissenschaftsmagazin vom 13.05.2017.
abspielen. Laufzeit 7 Minuten 15 Sekunden.

Leitfaden für schwierige Fälle

Ganz wichtig ist auch die Frage, wann die Angehörigen zur Organspende befragt werden dürfen. In dieser Hinsicht sind die neuen Richtlinien unmissverständlich und auch unbestritten.

Sie besagen: Erst muss der Therapieabbruch feststehen, also entschieden sein, dass lebenserhaltende Massnahmen abgebrochen werden, weil der Tod unausweichlich ist. Erst dann dürfen die Ärzte die Angehörigen zur Organspende befragen.

Die beiden Themen dürfen nicht vermischt werden, auch dann nicht, wenn Angehörige die Organspende von sich aus frühzeitig ansprechen.

Ärzte sind unzufrieden

Die meisten Organisationen, die sich an der Vernehmlassung beteiligt haben, äussern sich laut SAMW positiv zu den revidierten Richtlinien. Kritisch sehen es jedoch die Intensivmediziner – also jene Netzwerkleiter, welche die Organisation Swisstransplant in den Kliniken bei der Organspende unterstützen.

Hirntod und Organspende

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Bei einem Hirntod fallen alle Hirnfunktionen unwieder-bringlich aus – eine Person ist tot. Bei willigen Spendern wird der Kreislauf künstlich aufrechterhalten, damit die Organe durchblutet und mit Sauerstoff versorgt bleiben. Weil es wirkt, als würde jemand noch leben, zögern viele Angehörige. Neu wird der Wille des Verstorbenen höher gewertet.

Sie monieren, die SAMW wolle auch in den neuen Richtlinien vor allem die Verstorbenen schützen. Dabei denke sie zu wenig an diejenigen Patienten, die auf ein Organ warten.

Umstrittene Negativliste

Im Fokus der Kritik steht eine «Negativliste», mit der gewisse Massnahmen zur Vorbereitung der Organentnahme ausgeschlossen werden. Wenn etwa ein spendewilliger Patient trotz Beatmungsgerät plötzlich einen Herzstillstand erleidet, darf sein Kreislauf nicht wiederbelebt werden.

Dazu bräuchte es eine Herzmassage. Diese wuchtige Anwendung, bei welcher mit viel Kraft auf den Brustkorb gedrückt wird, will man dem Spender – auch wenn er hirntot und juristisch somit verstorben ist ­– nicht zumuten: «Dabei brechen Knochen, was nach Ansicht der SAMW-Kommission zu invasiv ist», sagt der Basler Mediziner Jürg Steiger, der die Richtlinien federführend ausgearbeitet hat.

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Keine Knochenbrüche und Kanülen

Auf der Negativliste steht noch eine andere Massnahme, welche die Intensivmediziner anwenden möchten, die jetzt aber ausgeschlossen wurde. Dabei geht es darum, eine Nadel in den Blutkreislauf zu setzen, um Kühlflüssigkeit zu verabreichen. Das wird heute erst im Operationssaal gemacht – eine wichtige Massnahme, damit die sensiblen Organe in möglichst gutem Zustand transplantiert werden können.

Doch manche Intensivmediziner möchten diese Nadel schon viel früher setzen. Damit sie, wenn alles sehr schnell gehen muss, Zeit gewinnen und nicht wertvolle Organe verloren gehen. Die neuen Richtlinien verbieten das jedoch mit dem Argument, auch diese Massnahme sei zu drastisch.

«Man könnte mehr Organe transplantieren»

Für Intensivmediziner Markus Béchir, der das Organspendenetzwerk Luzern leitet, ist dies unverständlich: «Angenommen, es kommen schonendere Techniken zum Setzen dieser Nadel auf den Markt, und man könnte so mehr Organe transplantieren, dann fände ich es schade, darauf zu verzichten.»

Béchir hält die Negativliste teilweise für gefährlich: Sie verbaue den Weg, Innovationen in der Transplantationsmedizin zu nutzen. Das nütze niemandem, schade jedoch den Patienten auf der Warteliste.

Sendung: Radio SRF 2 Kultur, Wissenschaftsmagazin, 13.5.2017, 12:40 Uhr

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