
Inhalt
Den Bauch den Frauen - die Fristenregelung. - Teil 01
Am 2. Juni 2002 stimmen wir über die Fristenregelung und die Initiative für Mutter und Kind ab. In der Schweiz ist der Schwangerschaftsabbruch nach heutigem Gesetz immer noch verboten. Wenn eine Frau abtreibt, geschieht das offiziell, um eine Lebensgefahr oder eine schwere gesundheitliche Schädigung der Schwangeren zu verhindern. Trotz Verbot wird nach Schätzungen jede 8. Schwangerschaft in der Schweiz abgebrochen, pro Jahr 13'000. Input spricht mit Frauen, die abgetrieben haben: Über die Gründe der Abtreibung, wer sie bei ihrer Entscheidungsfindung unterstützt hat, wo sie sich alleine gefühlt haben, und wie sie heute zu ihrem Entscheid stehen.
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