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Private Datensammler haben weniger gesetzliche Schranken als behördliche.
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Datensammlungen von Privatunternehmen

Private Datensammler haben weniger gesetzliche Schranken als behördliche. Transparenz und faire Information seien das A und O im Datensammelbetrieb von Unternehmen.Die Anbieter von Dienstleistungen übers Internet müssten die Kundinnen und Kunden vollumfänglich informieren, wofür sie ihre Daten zur Verfügung stellten, sagt Adrian Lobsiger, Eidgenössischer Datenschutz- und Oeffentlichkeitsbeauftragter.

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