Immer mehr Schweizerinnen und Schweizer setzen bei der Behandlung ihrer Leiden auf Alternativ- oder Komplementärmedizin. Das hat die Abstimmung im Jahr 2009 gezeigt. Alternative Heilmethoden sollen in der obligatorischen Krankenversicherung besser berücksichtigt werden, hat das Stimmvolk damals entschieden.
Von 2012 bis 2017 werden fünf Heilmethoden unter bestimmten Bedingungen vergütet:
* Anthroposophische Medizin
* Homöopathie
* Neuraltherapie
* Phytotherapie (=Pflanzenheilkunde)
* Traditionelle chinesische Medizin
In dieser Übergangsphase wird geklärt, ob diese Therapien die gesetzlichen Kriterien von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllen. Dies ist für die definitive Aufnahme der fünf Heilmethoden in die obligatorische Krankenversicherung entscheidend.
Bezahlt werden Leistungen von Ärztinnen und Ärzten, die über eine entsprechende Weiterbildung für die genannten Therapiemethoden verfügen.
Von 2012 bis 2017 werden fünf Heilmethoden unter bestimmten Bedingungen vergütet:
* Anthroposophische Medizin
* Homöopathie
* Neuraltherapie
* Phytotherapie (=Pflanzenheilkunde)
* Traditionelle chinesische Medizin
In dieser Übergangsphase wird geklärt, ob diese Therapien die gesetzlichen Kriterien von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllen. Dies ist für die definitive Aufnahme der fünf Heilmethoden in die obligatorische Krankenversicherung entscheidend.
Bezahlt werden Leistungen von Ärztinnen und Ärzten, die über eine entsprechende Weiterbildung für die genannten Therapiemethoden verfügen.