Gesamtarbeitsverträge dürfen längere Zahlungsabstände vorsehen. Es kann sein, dass der Betrieb darum den Stundenlohn auch später abrechnen darf. Bleibt der Lohn aus, mahnen Sie den Betrieb schriftlich und setzen Sie eine Frist. Nach Ablauf der Frist haben Sie das Recht, die Arbeit niederzulegen. Hilft das nicht, betreiben Sie den Arbeitgeber unbedingt. Nur so haben Sie bei einem Insolvenzverfahren Anspruch auf Entschädigung.

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Kein Lohn am Monatsende
Laut Gesetz muss der Lohn spätestens am letzten Tag des Monats auf dem Konto sein. Trifft er später ein, sollten Betroffene auf keinen Fall zuwarten, sondern handeln.
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