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Die Haltung von Waschbären erfordert eine Halterbewilligung.
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Süss, niedlich, frech- der Waschbär erobert die Schweiz

Waschbären dürfen nur in Gruppen von mindestens zwei Tieren gehalten werden. Für zwei Tiere muss das Aussengehege mindestens zwanzig quadratmeter Fläche und das Innengehege mindestens acht quadratmeter Fläche aufweisen. 

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Diese gesetzlichen Mindestmasse dürfen nicht unterschritten werden. Werden mehr als zwei Tiere gehalten, vergrössert sich die Mindestfläche automatisch. Das Gehege muss den Bedürfnissen der Tiere entsprechend eingerichtet sein. Dazu gehören Schlafboxen für jedes einzelne Tier und geeignete Klettermöglichkeiten. Für die Waschbären muss im Gehege zusätzlich eine Badegelegenheit zur Verfügung stehen.

Die Haltung von Waschbären erfordert eine Halterbewilligung.

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