Richterin Helen Keller widerspricht dezidiert der populistischen Ansicht, das Völkerrecht sei ein «zahnloser Papiertiger» oder «am Ende». Sie ist vielfach ausgezeichnete Professorin für Völkerrecht, Europarecht und Öffentliches Recht an der Universität Zürich.
Sie vergleicht Völkerrechtsverletzungen mit Verkehrsdelikten: «Wenn wir weltweit alle Verkehrsdelikte zusammennehmen würden, gäbe es viel mehr als Völkerrechtsverletzungen. Aber haben Sie je schon gehört, dass das Strassenverkehrsrecht dem Tode geweiht sei?»
Staaten sind aus eigenem Interesse daran interessiert, das Völkerrecht einzuhalten.
Das Völkerrecht als historisch gewachsene, dezentrale Rechtsordnung würde anders funktionieren als das nationale Recht mit seiner hierarchischen Struktur und Durchsetzung: «Es gibt nicht den völkerrechtlichen Gesetzgeber oder den allmächtigen Gerichtshof. Die Staaten sind aus eigenem Interesse daran interessiert, das Völkerrecht einzuhalten. Und wenn es nicht gemacht wird, dann spüren wir das alle.»
Kritik am Völkerrecht, wie die des deutschen Publizisten Henryk M. Broder, der es als «Mogelpackung» und «hohle Phrase» bezeichnet, weist Keller zurück.
Haftbefehle als Erfolg
Die UNO-Charta von 1945, ein Gründungsdokument des modernen Völkerrechts, entstand unter dem Eindruck des Zweiten Weltkriegs mit dem Ziel des Weltfriedens. Obwohl die UNO Erfolge wie die Anklage von Slobodan Milošević vorweisen kann, stellt sich die Frage nach der Anklage von Netanjahu und Putin, gegen die Haftbefehle wegen Völkerrechtsverstössen vorliegen.
Keller sieht den Haftbefehl gegen Putin als grossen Erfolg des Völkerrechts, unabhängig davon, ob er je vor Gericht gestellt wird, da er eine symbolische Bedeutung für die Opfer habe und zum Beispiel Putins Reisefreiheit einschränke: «Wenn Putin nicht an den Brics-Gipfel nach Südafrika geht, weil er da eine Verhaftung riskiert, hat das eine Wirkung.»
Schutzverantwortung der Weltgemeinschaft
Hinzu komme auch die «Responsibility to Protect», die es Staaten erlaubt, militärisch zu intervenieren, um Völkermord oder schwere Menschenrechtsverletzungen zu verhindern. Dies bedürfe jedoch eines Beschlusses des Sicherheitsrates und sei keine Rechtfertigung für völkerrechtswidrige Kriege.
Am Beispiel eines Krieges gegen den Iran erklärt Keller, dass eine Intervention als Ultima Ratio verhältnismässig sein müsse und nicht zu mehr Leid führen dürfe als das zu bekämpfende Regime.
Dringende Reformen
Die Rhetorik von Donald Trump, wie die Drohung mit der «vollkommenen Auslöschung ihrer Zivilisation» gegenüber Teheran, bezeichnet Keller als «Ankündigung eines Genozides» und einen «Tiefpunkt». Sie spricht von einer «bisher unbekannten Unverfrorenheit Trumps zum Rechtsbruch». Solches Gebaren müsse mit klaren Worten verurteilt werden, da Stellungnahmen für die spätere rechtliche Bewertung von grosser Bedeutung seien.
Reformen des Völkerrechts, insbesondere des UNO-Sicherheitsrates, seien allerdings dringend notwendig, da die aktuelle Struktur die globalen Machtverhältnisse des 21. Jahrhunderts nicht mehr widerspiegele. Denn gerade die Veto-Mächte, die nach dem Zweiten Weltkrieg eine Sonderstellung erhielten, darunter auch die USA, blockierten heute oft wichtige Entscheidungen.