«Wir haben proaktiv auf defensive Weise gehandelt, um zu verhindern, dass der Iran grösseren Schaden anrichtet»: So begründet US-Aussenminister Marco Rubio den Angriff auf den Iran. Für die Völkerrechtlerin Janina Dill ist klar: Das militärische Vorgehen der USA und Israels verstösst gegen internationales Recht.
SRF News: Wie beurteilen Sie die Argumentationslinie der US-Regierung?
Janina Dill: Sie ist mit dem Völkerrecht schlicht nicht vereinbar. Im Völkerrecht gibt es ein Gewaltverbot. Das heisst, dass man in den internationalen Beziehungen keine militärische Gewalt einsetzen darf. Es handelt sich um ein Aggressionsverbot, von dem es nur sehr wenige Ausnahmen gibt. Zum Beispiel, wenn man sein Recht auf Selbstverteidigung wahrnimmt oder ein Mandat des UNO-Sicherheitsrats hat. Weder das eine noch das andere liegt vor.
Israel und die USA haben mit ihrem Angriff auf den Iran das Völkerrecht gebrochen und eine rechtswidrige Aggression unternommen.
Somit ist es ein sehr klarer Fall: Israel und die USA haben mit ihrem Angriff auf den Iran das Völkerrecht gebrochen und eine rechtswidrige Aggression unternommen.
Aus den USA und Israel waren verschiedene Begründungen für den Krieg zu hören. Es gehe etwa darum, ein terroristisches Regime zu stürzen, den Iran am Bau einer Atombombe zu hindern, das Raketenprogramm zu zerstören. Überzeugt Sie eine der Argumentationslinien?
Nein, das Selbstverteidigungsrecht ist im Völkerrecht eng gefasst – und das aus gutem Grund. Ein Staat hat nur dann das Recht auf Selbstverteidigung, wenn ein bewaffneter Angriff durch einen anderen Staat schon vorliegt oder unmittelbar bevorsteht. Beim Iran war das nicht der Fall.
Die USA hatten schon im letzten Sommer das Atomprogramm des Irans extrem geschwächt. Selbst wenn dieses Atomprogramm noch funktionaler gewesen wäre, als die USA selbst behauptet hatten, wäre das an sich keine Bedrohungslage, die ein Recht auf Selbstverteidigung auslöst.
Militärische Angriffe von aussen führen so gut wie nie dazu, dass sich die Menschenrechtssituation in einem Land verbessert und es stabiler oder demokratischer wird.
Ich habe keinerlei Sympathien für das iranische Regime, und es hat selber schwere Rechtsbrüche begangen – vor allem gegen das eigene Volk. Hier liegen wahrscheinlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Aber im Völkerrecht gibt das einem anderen Staat kein Recht, militärische Gewalt zu nutzen, um dieses Regime zu stürzen. Ein Grund dafür ist: Militärische Angriffe von aussen führen so gut wie nie dazu, dass sich die Menschenrechtssituation in einem Land verbessert und es stabiler oder demokratischer wird.
Der Iran hat mit breit gefächerten Angriffen auf Israel und US-Einrichtungen in verschiedenen Staaten reagiert. Getroffen wurden aber auch zivile Ziele. Wie ist dieses Vorgehen völkerrechtlich einzuschätzen?
Zunächst ist festzuhalten, dass Israel und die USA dem Iran durch ihre Aggression ein Recht auf Selbstverteidigung verliehen haben. Trotzdem hat der Iran im Zuge dieser Ausübung von Selbstverteidigung auch selbst das Völkerrecht gebrochen. Zum einen durch den Angriff von Zielen, die mit dem humanitären Völkerrecht nicht vereinbar sind. So etwa zivile Ziele ausserhalb von Militärbasen.
Zum anderen muss man davon ausgehen, dass diese Selbstverteidigung gegen Staaten gerichtet war, die ursprünglich an der Aggression nicht beteiligt waren. Das ist eine unzulässige Eskalation. Diese Staaten haben dadurch ihrerseits ein Recht auf Selbstverteidigung gegenüber dem Iran. Es handelt sich also um eine brandgefährliche Eskalation eines bewaffneten Konflikts, der inzwischen fast die ganze Region miteinbezieht.
Das Gespräch führte Christina Scheidegger.