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Legende: Das geplante Fussballstadion Torfeld Süd bleibt vorerst Juristenfutter. zvg

Aargau Solothurn Fussballstadion Aarau: Beschwerdeführer muss Anwalt selber zahlen

Es ist nur ein Zwischenschritt im langen Rechtsstreit um das neue Fussballstadion in Aarau: Der Beschwerdeführer muss die Gerichtskosten vor Verwaltungsgericht nur zum Teil selber zahlen. Allerdings: Die Anwaltskosten gehen auf seine Kappe. Der Rechtsstreit geht damit in die nächste Runde.

Der Mann, der seit Monaten mit einer Beschwerde den Bau eines neuen Fussballstadions in Aarau blockiert, muss die meisten Kosten selber berappen. Die Gerichtskosten werden ihm zu einem kleinen Teil erlassen. Seine Anwaltskosten allerdings muss er komplett aus dem eigenen Sack finanzieren. Dies entschied das Aargauer Verwaltungsgericht.

Wird das Verfahren jetzt (zu) teuer?

Für einen kleinen Teil der Gerichtskosten wird dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege gewährt. Allerdings: Den grössten Teil der Kosten muss der Beschwerdeführer selber tragen.

Konkret geht es um 6400 Franken, die er als Kostenvorschuss dem Verwaltungsgericht überweisen muss, damit das Verfahren weiter geführt wird. Die entsprechende Rechnung wurde dem Beschwerdeführer zusammen mit dem Urteil bereits zugestellt.

Das Begehren um eine unentgeltliche anwaltliche Vertretung wurde zudem abgewiesen, da nach Auffassung des Gerichts die gesetzlichen Voraussetzungen dafür fehlen. Seine Anwaltskosten muss der Beschwerdeführer also selber bezahlen.

Richter sind nicht befangen

Dieser Entscheid kann deshalb durchaus als Teilerfolg für die Stadionverantwortlichen gewertet werden. Diese hegten lange die Hoffnung, der Anwohner würde seine Beschwerde nicht durch weitere Gerichtsinstanzen ziehen, weil das Kostenrisiko dafür zu hoch sei.

Zudem wurde das Ausstandbegehren des Beschwerdeführers gegen einzelne Richter und Gerichtsschreiber vollumfänglich abgewiesen, weil nach Ansicht des Gerichts keine Befangenheit vorliegt. Diese Zwischenentscheide können innerhalb von 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Langer Rechtsstreit

Das Projekt für ein 10'000 Plätze umfassendes und 36 Millionen Franken teures Fussballstadion Torfeld-Süd in Aarau hat eine lange Leidensgeschichte hinter sich. Die von der Aarauer Stadtregierung Ende Mai 2014 erteilte Baubewilligung wurde mit einer Beschwerde bei der Aargauer Kantonsregierung angefochten.

Der Aargauer Regierungsrat wies diese Beschwerde Anfang 2015 ab, worauf der Gegner, eine Einzelperson, die Sache an das kantonale Verwaltungsgericht weiterzog. Dieses hat nun in seinem Zwischenentscheid lediglich verfahrenstechnische Fragen geklärt, zur eigentlichen Beschwerde aber noch keine Stellung genommen.

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