Bei der Beurteilung der Vergabe wurden ziemlich grobe Fehler gemacht. Wir stellen Forderungen, damit dies künftig besser läuft.
Und doch: es würden bei sämtlichen Vergaben jedoch weder strafrechtliche noch disziplinarrechtliche Verstösse vorliegen, sagte GPK-Präsident Peter Brügger (FDP) am Donnerstag vor den Medien in Solothurn. Doch er sprach von einem «zu wenig sensiblen Umgang» mit den Vorgaben. Die Verfahren seien nicht korrekt gelaufen.
Gemäss des Untersuchungsberichts war der Auftrag an die damals amerikanische Firma RR Donnelley GmbH in Urdorf ZH falsch berechnet worden. Bei der Vergabe 2006 sei fälschlicherweise angenommen worden, das neue Projekt stelle bloss eine Fortführung des bisherigen Archivierungsprojekts dar.
In der Folge seien 2007 neue Aufträge freihändig vergeben worden. Die Verwaltung stand nach eigenen Angaben unter Zeitdruck. Der Kanton Solothurn bezahlte für das Steuerdaten-Scannning bislang mehr als 11 Millionen Franken.
Der Regierungsrat hatte 2002 im Grundsatz beschlossen, die Daten elektronisch erfassen zu lassen. Die GPK stützt sich bei ihren Erkenntnissen und Forderung auf zwei externe Gutachten.
Datenschutz muss verbessert werden
Die Firma RR Donnelley scannt die Steuerdaten der Solothurner Einwohner und Unternehmen ein. Der Kanton kann sie danach elektronisch archivieren und verarbeiten. Bislang war der Datenschutz nur allgemein geregelt. Der heutige Vertrag genüge in datenschutzrechtlicher Sicht nicht, hiess es vor den Medien.
Weil wesentliche Elemente nicht vertraglich verankert seien, ergäben sich «schwerwiegende Vorbehalte». So sei nicht vorgesehen, dass das kantonale Steueramt die Datenbearbeitung überwachen oder kontrollieren könne.
Die Firma in Urdorf gehört seit Anfang Jahr zu einem französischen Konzern. Das Spannungsverhältnis zum ausländischen Recht bleibe jedoch bestehen, hielt die GPK fest. Sie forderte den Regierungsrat auf, nachzubessern.
Regierung räumt Fehler ein
Der Kanton Solothurn bezahlte für das Steuerdaten-Scannning und -Archivieren bislang mehr als 11 Millionen Franken. Die GPK stützt sich bei ihren Erkenntnissen auch auf zwei externe Gutachten.
Wir ziehen die Lehre aus dem Fall, dass wir künftig bei Vergaben noch genauer hin schauen, damit uns dieselben Fehler nicht passieren.
Der Regierungsrat räumte in einer Stellungnahme ein, «dass bei der Vergabe der Scanning-Aufträge Fehler gemacht wurden». Eine «Verkettung von Fehleinschätzungen und hoher Zeitdruck» hätten dazu geführt. Die Aufträge hätten aus heutiger Sicht in einem offenen Verfahren ausgeschrieben werden müssen.