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Kanton Bern will seine Volksrechte stärken
Aus Rendez-vous vom 02.05.2022. Bild: Keystone
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Abstimmung Kanton Bern Mehr politische Macht für das Berner Volk?

Der sogenannte Volksvorschlag soll gestärkt und das «Buebetrickli» des Parlaments künftig verhindert werden.

Braucht es in einem bestimmten Bereich ein neues Gesetz, so schafft auch in Bern das Kantonsparlament eine Gesetzesvorlage. Wer mit dem Gesetz nicht zufrieden ist, kann mittels 10'000 Unterschriften einen sogenannten Volksvorschlag einbringen, der dann gleichzeitig mit dem Gesetz zur Volksabstimmung kommt.

Parlament kann Volk austricksen

Das geschieht aber nur, wenn nicht eine Parlamentsmehrheit selber ebenfalls eine Alternative erarbeitet und diese als Variante vorschlägt. Denn dann kommt diese anstelle des Volksvorschlags zusammen mit dem ursprünglichen Gesetzesvorschlag zur Abstimmung.

Dieses «Buebetrickli» zur Verhinderung eines dem Parlament nicht genehmen Volksvorschlags soll nun abgeschafft werden. Denn: «Das Volk soll das letzte Wort haben», betont der grünliberale Grossrat Hannes Zaugg-Graf.

Das Volk soll das letzte Wort haben.
Autor: Hannes Zaugg-Graf Grossrat, grünliberale Partei

Dass sich das Parlament mit einem eigenen, einem sogenannten Eventualantrag, bisher vor einem Vorschlag aus dem Volk schützen kann, sei eine bernische Einzigartigkeit, sagt der Politologe Marc Bühlmann.

Ausserdem belege eine Untersuchung, dass sich das Parlament Gesetzesvarianten ausschliesslich mit dem Zweck, den Volksvorschlag zu verhindern, ausgedacht habe: «Da kann man sich fragen, ob das aus demokratiepolitischer Sicht korrekt ist», so Bühlmann.

Es geht um die Frage der Macht

Alle bernischen Parteien wollen diese Möglichkeit jetzt abschaffen – ausser der FDP. Deren Grossrat Adrian Haas stört sich daran, dass vom Parlament ausgearbeitete Gesetze mittels Volksvorschlägen «einfach pulverisiert werden können».

Das Parlament müsse die politische Diskussion vorwegnehmen und kanalisieren. «So hat man etwas mehr Gewähr, dass nicht irgendwelche Zufallsentscheide getroffen werden», sagt Haas.

Solche Volksrechte stärken letztlich die Demokratie.
Autor: Marc Bühlmann Politologe

Es geht bei der Frage um die Macht: Liegt sie beim Parlament oder beim Volk? «Eigentlich möchte man, dass das Volk mitspricht – doch für das Parlament ist es auch praktisch, wenn es als Legislative selber entscheiden kann», sagt der grünliberale Zaugg-Graf.

Jedes neue Volksrecht schwäche grundsätzlich die Macht des Parlaments, betont Politologe Bühlmann. «Allerdings stärken solche Volksrechte letztlich die Demokratie» – wenn man den Vorschlag aus dem Volk als Austausch von verschiedenen Argumenten zu einem politischen Thema verstehe.

Nur drei Kantone kennen Volksvorschlag

Überhaupt sei der Volksvorschlag, auch konstruktives Referendum genannt, ein sehr modernes Volksrecht, sagt Bühlmann. Allerdings gibt es dieses ausser im Kanton Bern nur in Glarus und Nidwalden. Dort sei es nach Abschaffung der Landsgemeinden eingeführt worden, um dem Volk gegenüber dem Parlament mehr Mitwirkungsmöglichkeiten zu geben.

Im Kanton Zürich wurde das konstruktive Referendum nach sechs Jahren wieder abgeschafft, «weil man es als zu kompliziert erachtet hat», so der Politologe.

Übrigens: Volksvorschläge zu einer politischen Frage hat die Berner Stimmbevölkerung in den letzten Jahren öfters gutgeheissen als Zweitvorschläge aus dem Parlament – ein Hinweis darauf, dass das Volk durchaus Politik machen kann.

SRF 4 News, Rendez-vous, 02.05.2022, 12:30 Uhr

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