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Abstimmung Kanton Wallis Initiative will ein Wallis ohne Grossraubtiere

«Der Staat erlässt Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren und zur Beschränkung und Regulierung des Bestands. Die Förderung des Grossraubtierbestandes ist verboten.»

Diesen Text möchte ein Initiativkomitee in die Verfassung des Kantons Wallis schreiben. Die Regierung wie auch das Parlament empfehlen die Initiative zur Annahme.

Initiative hatte ursprünglich weitere Forderungen

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Die kantonale Initiative wurde Anfang 2017 mit 9545 gültigen Unterschriften eingereicht.

Das Bundesamt für Justiz untersuchte in der Folge – auf Wunsch der Walliser Parlamentsdienste – den Initiativtext auf seine Umsetzbarkeit.

Es kam zum Schluss, dass der erste Teil des Textes «Der Kanton erlässt Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren und zur Beschränkung und Regulierung des Bestandes» im Sinne des Günstigkeitsprinzips mit dem Bundesrecht vereinbar ist. Der zweite Teil hingegen, der das Verbot der «Einfuhr und Freilassung von Grossraubtieren» betrifft, wurde mit dem Bundesrecht als unvereinbar erklärt. Die Walliser Justizkommission folgte diesem Vorschlag.

Das Initiativkomitee verzichtete darauf auf den Passus «Einfuhr und Aussetzung von Grossraubtieren».

Nach Änderung des Textes wurde die Volksinitiative im September 2019 von den Abgeordneten des Grossen Rates für gültig erklärt.

Die Argumente beider Seiten

Das Walliser Berggebiet sei immer häufiger betroffen von der Ausbreitung von Grossraubtieren. Dieses müsse man deshalb schützen, so die Initiantinnen und Initianten. Zudem: «Herdenschutz alleine ist zu aufwändig», erklärt Georges Schnydrig vom Initiativkomitee. Auch die Sicherheit für Mensch und Tier sei langfristig nicht gewährleistet.

Welche Tiere sind alles Grossraubtiere?

    Die Initianten sprechen von einer «exponentiellen Zunahme» insbesondere des Wolfsbestandes in der Schweiz. Sie rechnen vor: Sobald sich ein Wolfsrudel gebildet habe, wachse die Wolfspopulation jedes Jahr um 25 bis 30 Prozent. Mit einer unkontrollierten exponentiellen Zunahme dieser Grossraubtiere gäbe es bis im Jahr 2030 weit über 2000 Wölfe in der Schweiz, davon alleine im Wallis 500 bis 800.

    Diese Zahlen, wie sie das Initiativkomitee zur allfälligen Zunahme der Wolfspopulation aufführe, seien so nicht haltbar, erklären die Gegnerinnen und Gegner der Initiative. Zwar nehme eine Tierart, die neu in ein Gebiet komme, nach ein paar Jahren erst exponentiell zu. In dieser Phase befinde man sich jetzt im Wallis, so Brigitte Wolf vom Gegenkomitee. Doch sobald eine gewisse Grösse erreicht sei, gebe es wieder eine Abflachung: «Der Wolfsbestand kann nicht einfach unendlich wachsen, denn es hat nicht genügend Nahrung. Die Territorien der Rudel benötigen einen gewissen Platz. Da wird eine Abflachung kommen und mit der Zeit wird sich eine Wolfspopulation selbst regulieren», so Brigitte Wolf.

Was änderte sich konkret?

Die Initiativ-Gegnerinnen und -gegner sind der Meinung, dass die Initiative sinnlos sei. Es sei irreführend, die Walliser Stimmbevölkerung über etwas abstimmen zu lassen, das der nationalen Gesetzgebung unterstehe. Nehmen die Walliser Stimmberechtigten die Verfassungsänderung an, ändert sich auch laut dem Staatsrat unmittelbar nicht viel. Dennoch möchte man dem Volk die Möglichkeit geben, sich zum Thema zu äussern.

Ein Wallis ohne Grossraubtiere ist eine Utopie
Autor: Brigitte Wolf Gegenkomitee

«Ein Wallis ohne Grossraubtiere ist eine Utopie», meint Brigitte Wolf vom Gegenkomitee. «Die Grossraubtiere gehören zu unserem Ökosystem und bieten auch Chancen für den Tourismus von morgen.» Die Initiative koste nur Geld, ohne eine Änderung zu bringen.

Das Ziel ist, dass es so wenig wie möglich Grossraubtiere gibt im Wallis.
Autor: Georges Schnydrig Initiativkomitee

Auch die Initianten glauben nicht daran, dass es in nächster Zeit ein Wallis ohne Grossraubtiere geben wird. Georges Schnydrig: «Das wird sehr schwierig sein. So wie die Situation im Moment ausschaut, müssen wir sicher vorübergehend mit den Grossraubtieren leben. Das Ziel muss jedoch sein, dass es im Wallis so wenig wie möglich von ihnen gibt.»

Im Kanton Uri noch keine Veränderung

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Der Kanton Uri hatte im Februar 2019 über eine praktisch genau gleich lautende Initiative abgestimmt. Das Urner Stimmvolk hat sie mit 70.2 Prozent Ja angenommen. Was hat sich dort nun geändert seit der Annahme der Initiative?

Auf Anfrage lässt der zuständige Regierungsrat Dimitri Moretti ausrichten, dass man im Kanton Uri zuerst die eidgenössische Abstimmung über das Jagdgesetz im letzten Sommer abwarten wollte. Nun, wo das neue eidgenössische Jagdgesetz abgelehnt worden sei, sei man aktuell im Kanton Uri daran, die kantonale Jagdverordnung zu revidieren.

Schweiz aktuell, 9.11.21, 19:00 Uhr / Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 11.11.21, 17:30 Uhr ; 

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