Laut dem Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) legte die Gemeinde Crans-Montana bereits am 5. Februar Beschwerde gegen den Entscheid der Walliser Staatsanwaltschaft ein. Zuvor hatte diese ihren Antrag auf Teilnahme am Strafverfahren als Partei abgelehnt.
Am 16. Februar übermittelte die mit der Untersuchung der Brandkatastrophe betraute Staatsanwaltschaft die Beschwerde ans Kantonsgericht. Dieses muss nun über die Beschwerde entscheiden.
Der Status als Partei in einem Strafverfahren ist bedeutsam, weil er die direkte Beteiligung an der Untersuchung ermöglicht: Einsicht in die Strafakten, Teilnahme an Einvernahmen, das Stellen von Fragen bei diesen Einvernahmen, das Einreichen von Beweismitteln sowie das Anregen weiterer Ermittlungen.
Kurz gesagt erlaubt dieser Status, Einfluss auf die strafrechtlichen Ermittlungen zu nehmen und sie mitzugestalten.
«Gemeinde ist ihrer Aufgabe nicht nachgekommen»
Den Antrag, als Partei im Strafverfahren auftreten zu dürfen, stellte die Gemeinde Crans-Montana am 8. Januar. Sie begründete ihn unter anderem damit, dass der Betreiber des Lokals «Le Constellation» gegen das Baugesetz verstossen habe und die Gemeinde «die für die Ahndung dieser Verstösse zuständige Behörde» sei.
Diese Argumente überzeugten die Staatsanwaltschaft jedoch nicht. In ihrer Verfügung vom 27. Januar lehnte sie das Gesuch der Gemeinde ab.
In ihrer Begründung kritisierte sie die Behörde: «Es bestehen Gründe zur Annahme, dass die Gemeinde ihrer Aufgabe, die verschiedenen ihr obliegenden Vorschriften zur Wahrung von Leben und körperlicher Unversehrtheit der Gäste der Bar ‹Le Constellation› durchzusetzen, nicht nachgekommen ist. Diese Versäumnisse könnten sowohl Mitarbeitenden als auch ehemaligen oder aktuellen Mitgliedern des Gemeinderats anzulasten sein.»
Auf Anfrage von RTS erklärte der Anwalt Alain Viscolo, der zwei Opfer vertritt, er sehe das Vorgehen der Gemeinde äusserst kritisch: «Es ist unanständig. Gegen die Gemeinde bestehen Verdachtsmomente hinsichtlich strafbarer Handlungen. Einige ihrer politischen Führungspersonen könnten sich auf der Anklagebank wiederfinden. Sie hat daher keinen Anspruch darauf, diesen Parteistatus zu beantragen.»
Anzeige gegen den Gemeindepräsidenten
Viscolo hat bereits Strafanzeige gegen den Gemeindepräsidenten Nicolas Féraud erstattet – wegen fahrlässiger Körperverletzung, Gefährdung des Lebens anderer mit direktem Vorsatz und fahrlässiger Brandstiftung.
Nicolas Féraud hat nach Informationen von RTS einen Anwalt eingeschaltet. Er wird nun von Christian Delaloye vertreten.
Nicolas Féraud, Christian Delaloye sowie der Anwalt der Gemeinde, Gaspard Couchepin, haben auf die Anfragen von RTS bislang nicht reagiert.