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Diplomatische Vertretungen Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Bränden in Genfer Konsulaten

Im Sommer haben in Genf zwei Brände für Aufsehen gesorgt. Einer im französischen Konsulat und einer in der algerischen UNO-Vertretung. Jetzt hat die Bundesanwaltschaft Verfahren gegen Unbekannt wegen Brandstiftung eingeleitet. Das hat das Westschweizer Radio RTS erfahren.

Am 13. August brach in der algerischen Vertretung bei der UNO in Bellevue bei Genf ein Feuer aus – mitten in der Nacht, in einer Küche im ersten Stock, wie Feuerwehrleute später gegenüber «20 Minuten» berichteten. Es gab keine Verletzten, aber zwei Personen mussten evakuiert werden.

Das algerische Generalkonsulat in Genf bestätigte den Sachverhalt in einer am nächsten Tag veröffentlichten Pressemitteilung. Es beruhigte die in der Schweiz lebenden Mitglieder der algerischen Gemeinschaft: «Dieser Brand hat nur begrenzte materielle Schäden verursacht.» Auf Anfrage von RTS wollte das algerische Generalkonsulat dazu nicht mehr Stellung nehmen.

Einen Tag später, am 15. August, brannte es im französischen Generalkonsulat, das sich unweit der Genfer Altstadt befindet, ebenfalls mitten in der Nacht. «Glücklicherweise war der Schaden oberflächlich und minimal. Niemand war im Gebäude», sagte der französische Konsul Clément Leclerc gegenüber RTS. Noch am selben Tag wurde in Genf eine Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet.

Vandalenakt einen Monat später

«Wir haben Grund zur Annahme, dass dieser Brand vorsätzlich gelegt wurde», sagte Leclerc und fügte hinzu, dass er zuvor keine Drohungen erhalten habe. Das Aussenministerium am Quai d'Orsay in Paris sei über den Vorfall informiert worden. «Seitdem haben wir unsere Sicherheitsvorkehrungen verschärft», betont Leclerc. «Die Genfer Behörden haben ihrerseits ihre Aufmerksamkeit gegenüber unserem Standort erhöht.» Kaum einen Monat später wurden dasselbe französische Konsulat und das dortige Kriegsdenkmal Ziel eines Vandalenakts, was wiederum zur Einreichung einer Anzeige führte.

Die Genfer Staatsanwaltschaft leitete den Fall an die Schweizerische Bundesanwaltschaft (BA) weiter. Auf Anfrage bestätigte diese gegenüber RTS, dass sie derzeit zwei Verfahren gegen Unbekannt führt «wegen vorsätzlicher Brandstiftung, alternativ Gefährdung des Lebens anderer und Sachbeschädigung». Auch im Fall des Vandalenakts gegen das französische Konsulat laufe ein Verfahren. Ausserdem liess die BA verlauten: «Die Ermittlungen sind im Gang, einschliesslich der Prüfung eines möglichen Zusammenhangs zwischen den Fällen.»

RTS, La Matinale, 8.11.24

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