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Ermittlung zum Branddrama Zeuge berichtet von verriegelten Türen in «Le Constellation»

Die Betreiber der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana hätten darum gebeten, dass in der Brandnacht nur der Haupteingang offen bleibe. Das sagte ein junger Mann, der als Türsteher engagiert worden war, gemäss seinem Anwalt gegenüber der Staatsanwaltschaft.

Der 28-jährige gelernte Schreiner hatte in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar in der Bar «Le Constellation» gearbeitet. Er wurde am Mittwoch mehrere Stunden lang von den Walliser Behörden vernommen.

Er wird vertreten durch den Rechtsanwalt Thomas Barth. Dieser beschrieb die Rolle seines Klienten am Abend des Brandes gegenüber dem Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) so: Er sei als Aushilfe engagiert gewesen, und seine Aufgabe sei gewesen, die Identitätskarten der Gäste zu überprüfen.

Wie der Anwalt die Aussagen seines Mandanten wiedergibt:

Kurz nach seiner Ankunft vor Ort am 31. Dezember habe sein Klient eine Diskussion gehört zwischen Jessica Moretti, der Mitbetreiberin des «Constellation», einer Kellnerin und deren Freund, behauptete der Anwalt weiter. Es sei um den Zugang zur Bar gegangen.

«Mein Klient erklärt, dass Frau Moretti darum gebeten hat, den Zugang auf den einzigen Haupteingang des 'Constellation' zu beschränken und keine anderen Zugänge zuzulassen, um zu verhindern, dass Personen durch verbotene Eingänge hineinkommen», präzisierte Barth.

Opferanwalt: «Absolut erschütternd»

Für Rechtsanwalt Romain Jordan, der mehrere Opferfamilien vertritt, ist diese Einvernahme für den Fall von entscheidender Bedeutung. «Das ist absolut erschütternd und steht in bemerkenswertem und direktem Gegensatz zu dem, was heute aus den Erklärungen der Beschuldigten über die Frage hervorgegangen ist, welche Tür offen war», betonte Jordan gegenüber RTS. «Hier haben wir die Bestätigung, dass die Sicherheit alles andere als eine Priorität war.»

Zur Erinnerung: Die Servicetür im Erdgeschoss war in der Nacht der Tragödie geschlossen. Mehrere Personen, die bewusstlos hinter dieser Tür aufgefunden wurden, gehören zu den verstorbenen Opfern.

Anwälte des Paars widersprechen

Die Behauptungen des Türstehers widersprechen den wiederholten Behauptungen der Betreiber der Bar, wonach die Servicetür im Erdgeschoss ständig offen gewesen sei. Dass diese Türe in der Nacht der Tragödie dennoch durch einen Riegel verschlossen war, führte das Betreiberpaar auf die Schuld eines Angestellten zurück.

Wer sagt nun die Wahrheit?

Auf Anfrage von RTS bedauern die Anwälte des Betreiberpaars, dass «das von der Staatsanwaltschaft angeordnete Kommunikationsverbot offensichtlich von einigen mit Füssen getreten werde».

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Sie fügen hinzu, dass es im Verfahren bezüglich der Servicetür im Erdgeschoss Zeugenaussagen und Erklärungen gebe, die den Aussagen des Türstehers widersprächen.

Die strafrechtlichen Ermittlungen gehen weiter und dürften zur Klärung dieses entscheidenden Punkts beitragen. Für das Betreiberpaar, das der fahrlässigen Tötung beschuldigt wird, gilt die Unschuldsvermutung.

RTS, 19h30, 18.2.2026, 19:30 Uhr;weds

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