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Im Visier der Justiz Ausbeutung bei Essenslieferdiensten in Italien

Dumpinglöhne, ständige Überwachung und Schichten bis zu zwölf Stunden täglich: In Italien ermitteln die Behörden wegen massiver Ausbeutung von Essenslieferanten.

Die Vorwürfe wiegen schwer: 2.50 Euro pro Lieferung, «unter der Armutsgrenze» und in Verletzung geltender Gesamtarbeitsverträge und sogar der Verfassung, weil keine «freie und würdige Existenz» garantiert werde. Dazu «kontinuierliche Überwachung» über die App, kaum Pausen, Schichten bei jedem Wetter und bis zu zwölf Stunden täglich – verbunden mit Sanktionen bei Verspätungen. Die Staatsanwaltschaft spricht von einer «Ausbeutung, die seit Jahren andauert» und «so schnell wie möglich beendet werden muss».

Rund 40'000 Fahrerinnen und Fahrer – 90 Prozent davon Männer zwischen 20 und 40 Jahren – sind in Italien betroffen. Die Ermittlungen betreffen vor allem die Firma Foodinho, die italienische Tochter des spanischen Glovo-Konzerns. Dem für Foodinho verantwortlichen Manager wird vorgeworfen, Arbeitskräfte unter ausbeuterischen Bedingungen eingesetzt und deren prekäre Lage systematisch ausgenutzt zu haben.

Ein Betroffener über die präkeren Bedingungen (dt. Untertitel)

Bei Foodinho sollen die Löhne bis zu 76 Prozent unter der Armutsgrenze und 81 Prozent unter den vertraglichen Mindestanforderungen gelegen haben. «Die Mehrheit der Kuriere stammt aus Südasien», sagt Roberta Turi von der Gewerkschaft CGIL gegenüber dem Radio und Fernsehen für die italenischsprachige Schweiz (RSI).

Eine Untersuchung unter 500 Beschäftigten zeigt: 56 Prozent verdienen zwei bis vier Euro brutto pro Lieferung – oft bei langen Distanzen. Viele gelten als Selbständige und werden nur für die reine Lieferzeit bezahlt.

Lieferfahrer auf Moped mit gelber Glovo-Box.
Legende: Die Mailänder Staatsanwaltschaft hat den italienischen Ableger der Plattform Glovo ins Visier genommen. Getty Images/Nicolò Campo/LightRocket

Viele sind regulär angestellt, müssen eine Aufenthaltsbewilligung vorweisen. Doch laut Gewerkschaften floriert ein Schwarzmarkt für Accounts, begünstigt durch die prekäre Lage vieler Migrantinnen und Migranten. Accounts werden weiterverkauft oder mehrfach genutzt: «Ich arbeite nicht nur als Mario, sondern als Mario, Paolo und Giovanni. Für den Algorithmus bin ich drei Personen, also bekomme ich drei Mal so viele Aufträge», erklärt Turi.

Um rechtliche Ansprüche durchzusetzen, müssen Arbeitnehmende in Italien klagen. Tun sie das nicht, profitieren die Plattformen von Gesetzeslücken. Viele Firmen schliessen Gesamtarbeitsverträge mit sogenannten «gelben» Gewerkschaften ab, die laut Gewerkschaften vor allem den Interessen der Unternehmen dienen.

Die Situation in der Schweiz

Auch in der Schweiz sind Velokuriere und Lieferfahrer längst Teil des Stadtbilds. Doch auch hier ist die Branche nur teilweise geregelt.

Chiara Landi von der Gewerkschaft Unia erklärt, dass der nationale Gesamtarbeitsvertrag der Gastronomie auch für Essenslieferungen gilt. Es gibt zudem einen spezifischen GAV für den Liefersektor, der jedoch nicht allgemeinverbindlich ist.

Ein Fallbeispiel

Box aufklappen Box zuklappen

Kevin (Name geändert) arbeitete für den Schweizer Lieferdienst Smood, hinter dem auch die Migros steht. Smood wurde rechtlich dazu verpflichtet, die Kuriere als Angestellte anzustellen. Das Unternehmen plant inzwischen den Betrieb einzustellen.

Kevin suchte während einer Phase der Arbeitslosigkeit eine kurzfristige Einkommensquelle. Er erhielt einen Stundenlohn – 23 Franken, an Feiertagen und Wochenenden 25 Franken – plus eine Autopauschale. Monatsverdienst: 1000 bis 1500 Franken. Überlebt hat er, weil er mit seiner Partnerin zusammenlebt und sie die Kosten teilen.

Er schildert zudem den Druck der ständigen Verfügbarkeit: «Ich bat um zwei freie Abende die Woche. Aber manchmal hatte ich keine Schicht, obwohl ich verfügbar war, und an anderen Tagen fragten sie mich im letzten Moment, ob ich nach Locarno fahren könne. Ich sagte besser Ja.» Sein Vertrag wurde irgendwann nicht mehr verlängert. «Man sagte mir, jemand werde mich anrufen. Dieser Anruf kam nie.»

Wie in Italien bleibt die zentrale Frage: Sind die Fahrer abhängige Beschäftigte oder Selbständige? Plattformen wie Uber Eats betrachten sie als Selbständige. Andere Firmen wie Just Eat oder Smood mussten sie hingegen als Angestellte anerkennen, weil die App eine faktische Weisungsbefugnis ausübt. Das Bundesgericht hat 2025 bestätigt, dass Uber Eats ein Arbeitgeber ist – und die Fahrer somit Scheinselbständige waren.

Doch auch dort, wo Fahrer formell angestellt wurden, bleibt der Sektor prekär. «Die Löhne sind sehr tief, die Verträge oft intransparent, und viele Kuriere machen am Monatsende Verlust», sagt die Schweizer Gewerkschafterin Landi.

RSI Seidisera, 11.02.2026, 18 Uhr;liea ; 

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