- Smood ist einer der grössten Foodkuriere in der Schweiz. Die Arbeitsbedingungen für die Fahrer sind prekär: Sie sind im Stundenlohn angestellt, für 19 Franken brutto. Ohne garantierte Arbeitszeit.
- Obwohl die Food-Kuriere sowohl ihr Handy und vielfach auch ihr Privatauto für die Arbeit einsetzen müssen, bezahlt Smood keine Spesen. Das verstösst gegen geltendes Recht.
- Schichtpläne werden meist kurzfristig an die Fahrer verschickt; im Extremfall wenige Tage im Voraus. Bereits eingeteilte Schichten werden nach Bedarf vom Arbeitgeber gekürzt. Das verstösst gegen geltendes Recht.
Insgesamt 14 Smood-Mitarbeiter haben bei der Gewerkschaft Syndicom Hilfe gesucht. Die meisten von ihnen waren beim Unternehmen als Fahrer unter Vertrag oder sind bei Smood noch immer als Essenskuriere tätig. Sie berichten von prekären, teils rechtswidrigen Arbeitsbedingungen.
«Dienstpläne haben wir meist sehr kurzfristig erhalten. Im Extremfall am letzten Tag des Vormonats. Einmal eingeteilte Schichten wurden vom Arbeitgeber auch immer wieder gekürzt», sagt ein ehemaliger Smood-Kurier.
Roger Rudolph, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Zürich, sagt: «Das Arbeitsgesetz schreibt vor, dass Dienstpläne zwei Wochen im Voraus bekanntgegeben werden müssen. Und wenn ein Einsatz einmal abgemacht ist, müssen diese Stunden vom Arbeitgeber auch abgegolten werden.»
Prekäre Arbeitsbedingungen beim Foodkurier
Die Kurierfirma Smood wurde 2013 in Genf gegründet und ist seit zwei Jahren auch in der Deutschschweiz präsent. Smood gilt als einer der grössten Essenskuriere hierzulande und arbeitet seit Kurzem auch mit der Migros zusammen.
Schätzungen zufolge arbeiten rund 400 Mitarbeiter bei Smood. In der Deutschschweiz sind die Kurierfahrer im Stundenlohn angestellt und arbeiten auf Abruf. «Solch flexible Arbeitsmodelle sind grundsätzlich erlaubt», sagt Arbeitsrechtler Roger Rudolph. Doch die Grenze des Zulässigen sei bei Smood überschritten.
Smood bezahlt keine Spesen
Kuriere von Smood müssen mit ihrem privaten Handy zur Arbeit erscheinen und sämtliche anfallenden Anrufe damit tätigen, ohne vom Arbeitgeber eine Entschädigung dafür zu erhalten. Auch die Fahrt mit dem Privatauto wird nicht entschädigt. Zwar hat Smood Firmenautos, doch nicht genug für alle Fahrer. Viele Kuriere arbeiten deshalb mit ihrem Privatwagen. Dafür sieht Smood einen minim höheren Stundenlohn von 21 Franken vor.
Weder gilt dies rechtlich als Spesenregelung, noch sind die zwei Franken kostendeckend für die Fahrer. «Die Rechtslage ist sehr klar», sagt Arbeitsrechtler Roger Rudolph. «Auslagen, sei dies fürs Handy oder fürs Auto, müssen vom Arbeitgeber angemessen entschädigt werden.»
Gewerkschaft sucht Gespräch mit Smood
David Roth von der Gewerkschaft Syndicom ist seit längerem in Kontakt mit Smood-Fahrern. Nach Durchsicht aller Akten der Fahrer kommt er zum Schluss: «Wir haben zum Teil chaotische Dinge gesehen, die letztlich auch gegen das Gesetz verstossen. Kommt hinzu, dass mit den Fahrern teils absolut unfair umgegangen wird.»
Anfang Herbst hat Smood ein Gesprächsangebot der Gewerkschaft ausgeschlagen. Mitte Dezember soll es nun aber doch zu einem ersten Treffen der beiden Parteien kommen.
Für ehemalige Smood-Angestellte kommen diese Gespräche zu spät. Sie machen auf dem Rechtsweg ihre Ansprüche geltend. Mindestens einer der Fahrer hat bereits Anzeige gegen den Foodkurier Smood eingereicht.