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Food-Kuriere Fahrer von Smood erheben schwere Vorwürfe

  • Smood ist einer der grössten Foodkuriere in der Schweiz. Die Arbeitsbedingungen für die Fahrer sind prekär: Sie sind im Stundenlohn angestellt, für 19 Franken brutto. Ohne garantierte Arbeitszeit.
  • Obwohl die Food-Kuriere sowohl ihr Handy und vielfach auch ihr Privatauto für die Arbeit einsetzen müssen, bezahlt Smood keine Spesen. Das verstösst gegen geltendes Recht.
  • Schichtpläne werden meist kurzfristig an die Fahrer verschickt; im Extremfall wenige Tage im Voraus. Bereits eingeteilte Schichten werden nach Bedarf vom Arbeitgeber gekürzt. Das verstösst gegen geltendes Recht.

Insgesamt 14 Smood-Mitarbeiter haben bei der Gewerkschaft Syndicom Hilfe gesucht. Die meisten von ihnen waren beim Unternehmen als Fahrer unter Vertrag oder sind bei Smood noch immer als Essenskuriere tätig. Sie berichten von prekären, teils rechtswidrigen Arbeitsbedingungen.

«Dienstpläne haben wir meist sehr kurzfristig erhalten. Im Extremfall am letzten Tag des Vormonats. Einmal eingeteilte Schichten wurden vom Arbeitgeber auch immer wieder gekürzt», sagt ein ehemaliger Smood-Kurier.

Roger Rudolph, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Zürich, sagt: «Das Arbeitsgesetz schreibt vor, dass Dienstpläne zwei Wochen im Voraus bekanntgegeben werden müssen. Und wenn ein Einsatz einmal abgemacht ist, müssen diese Stunden vom Arbeitgeber auch abgegolten werden.»

Das sagt Smood zu diesen Vorwürfen:

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  • Dienstplan: «Die Mehrheit der Smood-Angestellten hat zwei Arbeitgeber. Dies berücksichtigen wir beim Erstellen unserer Planung und gehen auf die individuellen Arbeitswünsche ein. Die Mitarbeiter erhalten den neuen Dienstplan mindestens eine Woche vor Monatsende. Wenn es Ausnahmen gegeben hat, dann sind dies Ausnahmen und nicht die Regel.»
  • Schichten: Wenn Mitarbeiter vor dem geplanten Schichtende die Arbeit verlassen, dann geschieht dies in Absprache mit den Angestellten. Wenn diese bis zum Schichtende bleiben wollen, werden sie dafür bezahlt. Wenn es eine Ausnahme gegeben hat, bleibt dies eine Ausnahme und ist nicht die Regel. Nichtsdestotrotz wird Smood diesen Punkt klären und in den nächsten Wochen einen strikten Prozess in Gang setzen, um sämtliche Missverständnisse auszuräumen.

Prekäre Arbeitsbedingungen beim Foodkurier

Die Kurierfirma Smood wurde 2013 in Genf gegründet und ist seit zwei Jahren auch in der Deutschschweiz präsent. Smood gilt als einer der grössten Essenskuriere hierzulande und arbeitet seit Kurzem auch mit der Migros zusammen.

Schätzungen zufolge arbeiten rund 400 Mitarbeiter bei Smood. In der Deutschschweiz sind die Kurierfahrer im Stundenlohn angestellt und arbeiten auf Abruf. «Solch flexible Arbeitsmodelle sind grundsätzlich erlaubt», sagt Arbeitsrechtler Roger Rudolph. Doch die Grenze des Zulässigen sei bei Smood überschritten.

Das sagt Smood-Kundin Migros dazu:

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Die Einhaltung der Arbeits- und Anstellungsbedingungen sind der Migros sehr wichtig, dies gilt auch für Partnerunternehmen, welche mit der Migros zusammenarbeiten. Wir sind diesen Vorwürfen daher sofort nachgegangen und haben das Gespräch mit den Verantwortlichen von Smood.ch gesucht. Falls gesetzliche Bestimmungen nicht eingehalten wurden, hat uns Smood zugesichert, dies umgehend zu korrigieren.

Smood bezahlt keine Spesen

Kuriere von Smood müssen mit ihrem privaten Handy zur Arbeit erscheinen und sämtliche anfallenden Anrufe damit tätigen, ohne vom Arbeitgeber eine Entschädigung dafür zu erhalten. Auch die Fahrt mit dem Privatauto wird nicht entschädigt. Zwar hat Smood Firmenautos, doch nicht genug für alle Fahrer. Viele Kuriere arbeiten deshalb mit ihrem Privatwagen. Dafür sieht Smood einen minim höheren Stundenlohn von 21 Franken vor.

Weder gilt dies rechtlich als Spesenregelung, noch sind die zwei Franken kostendeckend für die Fahrer. «Die Rechtslage ist sehr klar», sagt Arbeitsrechtler Roger Rudolph. «Auslagen, sei dies fürs Handy oder fürs Auto, müssen vom Arbeitgeber angemessen entschädigt werden.»

Zum Vorwurf, dass sie keine Spesen vergüten, schreibt Smood:

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Grundsätzlich entschädigt unsere Firma den Gebrauch von Privatmaterial, wenn dieser stattgefunden hat. Ein Pauschalbetrag wird angewendet. Wenn Angestellte dabei nicht berücksichtigt wurden, werden wir dies selbstverständlich korrigieren.

Gewerkschaft sucht Gespräch mit Smood

David Roth von der Gewerkschaft Syndicom ist seit längerem in Kontakt mit Smood-Fahrern. Nach Durchsicht aller Akten der Fahrer kommt er zum Schluss: «Wir haben zum Teil chaotische Dinge gesehen, die letztlich auch gegen das Gesetz verstossen. Kommt hinzu, dass mit den Fahrern teils absolut unfair umgegangen wird.»

Anfang Herbst hat Smood ein Gesprächsangebot der Gewerkschaft ausgeschlagen. Mitte Dezember soll es nun aber doch zu einem ersten Treffen der beiden Parteien kommen.

Für ehemalige Smood-Angestellte kommen diese Gespräche zu spät. Sie machen auf dem Rechtsweg ihre Ansprüche geltend. Mindestens einer der Fahrer hat bereits Anzeige gegen den Foodkurier Smood eingereicht.

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