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Medikamentenpreise Pharma droht mit Rückzug eines Antibiotikums vom Markt

Das Bundesamt für Gesundheit prüft eine Preissenkung von 20 Prozent für ein Antibiotikum, das vor allem in der Kindermedizin eingesetzt wird. Die Pharmabranche reagiert scharf darauf und droht damit, das Medikament ganz vom Markt zu nehmen.

Der Preis von Co-Amoxicillin wird derzeit vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) genau unter die Lupe genommen – wie der aller Antibiotika. Das BAG überprüft jedes Jahr ein Drittel der Medikamente, die auf der sogenannten Spezialitätenliste aufgeführt sind. Das sind jene Medikamente, die von der obligatorischen Krankenversicherung bezahlt werden.

Die Reaktion des Pharma-Vertreters im Beitrag von RTS:

Mit diesem Verfahren will man herausfinden, ob sie zum richtigen Preis verkauft werden. Nach ersten Auswertungen ist das BAG der Ansicht, dass der Preis für Co-Amoxicillin, das vor allem in der Pädiatrie häufig eingesetzt wird, um 20 Prozent gesenkt werden könnte, wie das Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) erfahren hat. Falls sich dieser Befund bestätigt, könnte der neue Tarif am 1. Dezember in Kraft treten.

Diese Analyse lässt die Vertreter der Pharmabranche aufhorchen. Sie sind der Ansicht, dass der Preis bereits jetzt niedrig sei: weniger als zehn Franken für eine zehntägige Behandlung mit der Trinklösung. Hinzu komme, dass dieses Medikament von Engpässen betroffen sei.

Kleine Mengen

Für Lukas Schalch, Generaldirektor von Intergenerika, dem Verband der Generikahersteller in der Schweiz, verfolgt das BAG das falsche Ziel.

«Pädiatrische Medikamente haben immer relativ geringe Volumina», sagte Schalch gegenüber RTS. «Es handelt sich um eine Arzneimittelform, die für die Vertreiber nicht wirklich lukrativ und interessant ist. Wenn diese 20-prozentige Senkung tatsächlich in Kraft tritt, werden die Anbieter das Medikament einfach vom Markt nehmen, weil es nicht mehr rentabel ist.»

Das BAG antwortet seinerseits, dass das endgültige Ergebnis des Bewertungsverfahrens abgewartet werden müsse. Erst dann wisse man, wie hoch der künftige Tarif für dieses Antibiotikum sein werde. Noch sei nicht sicher, ob der Preis gesenkt werde. Ausserdem erinnert das Amt daran, dass die Anbieter immer die Möglichkeit hätten, eine Ausnahmeregelung zu beantragen.

Blick ins Medikamentenlager des Spitals Interlaken
Legende: Bei Medikamenten, deren Kosten von der obligatorischen Grundversicherung gedeckt werden, prüft das Bundesamt für Gesundheit regelmässig, ob der Preis angemessen ist. KEYSTONE / Christian Beutler

In den letzten Jahren wurden über hundert Ausnahmen von Preissenkungen für Medikamente gewährt, die als wichtig für die Versorgung galten.

Vereinfachtes Verfahren

Das BAG präzisiert auch, dass es «aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen heute verpflichtet ist, zu überprüfen, ob alle Arzneimittel, einschliesslich ihrer Zweitanmeldungspräparate – also Generika und Biosimilars – die Aufnahmebedingungen erfüllen». Mit anderen Worten: Es muss sicherstellen, dass die Medikamente wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind.

Das ganze Verfahren dürfte schon bald vereinfacht werden: Das Parlament beschloss im März, dass bestimmte Medikamente mit geringem Einsparpotenzial oder solche, die für die Versorgung unerlässlich sind, von vornherein von der Tarifneubewertung ausgenommen werden.

Nach welchen Kriterien das geschehen soll, wird derzeit im BAG diskutiert. Die Ausarbeitung der Verordnung ist im Gange, und ihr Inkrafttreten ist für 2027 vorgesehen.


RTS, La matinale, 18.8.2025, 6:26 Uhr;sten

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