Die Krebsbehandlung ist beendet, und die Patientin oder der Patient hofft, endlich in ein «normales Leben» zurückkehren zu können. Doch dann taucht die überwundene Krankheit wieder auf: im Gesundheitsfragebogen eines privaten Versicherers.
Ein angekreuztes Kästchen kann dazu führen, dass man abgelehnt wird, mit weitreichenden Ausschlüssen konfrontiert ist oder mit Prämien, die den Versicherungsschutz – und damit die finanzielle Sicherheit – unerreichbar machen.
Das «Recht auf Vergessenwerden» soll das verhindern. Die Idee ist einfach: Nach einer festgelegten Zeit ohne Rückfall soll eine frühere Krebsdiagnose bei der Prüfung von Anträgen auf Versicherungen und andere Finanzprodukte nicht mehr berücksichtigt werden.
Mehrere europäische Länder haben bereits Varianten des Rechts auf Vergessenwerden für Krebsüberlebende eingeführt. Doch der Schweizer Privatversicherungsmarkt bietet keinen solchen Schutz.
Die Krebsliga Schweiz möchte das ändern. «Die Menschen verstehen nicht, wie leicht man nach einer Diagnose unter die Armutsgrenze rutscht, selbst wenn die Behandlung beendet ist», sagt Aline Descloux von der Krebsliga.
Als Beispiel nennt sie die private Taggeldversicherung: «Wenn man selbstständig ist oder in einem kleinen Unternehmen arbeitet, kann es nach einer Krebsdiagnose nahezu unmöglich sein, eine Taggeldversicherung zu erhalten.»
Matti Aapro ist Onkologe am Krebszentrum Genolier und ehemaliger Präsident der Europäischen Krebsorganisation. Er sieht immer wieder dasselbe Muster: Der medizinische Fortschritt senkt das Risiko für viele Menschen, doch die Richtlinien zur Risikoprüfung passen sich oft nur langsam an. «In manchen Fällen wissen wir, dass die Remission wahrscheinlich dauerhaft anhalten wird», betont er. «Doch die Versicherer sehen nur ein angekreuztes Kästchen.»
Motion verlangt Änderungen
Mitte-Nationalrat Benjamin Roduit hat im vergangenen Dezember eine Motion eingereicht. Bei Fragebögen zum Gesundheitszustand für private Taggeldversicherungen soll die Pflicht zur Offenlegung der Krankengeschichte auf fünf Jahre begrenzt werden.
Der Bundesrat empfiehlt, die Motion abzulehnen – mit dem Argument, eine pauschale Begrenzung könne die Prämien für alle Versicherten in die Höhe treiben. Als Nächstes wird das Parlament darüber entscheiden.
Versicherer wehren sich
Versicherer argumentieren, medizinische Informationen seien unerlässlich, um Risiken fair zu bewerten und eine «negative Auswahl» zu vermeiden. Ein Bericht des Instituts für Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen stellte 2023 fest: Vorschriften zum Recht auf Vergessenwerden könnten erhebliche Transaktionskosten mit sich bringen. Und diese könnten sich in einem wettbewerbsorientierten Markt letztlich in den Prämien niederschlagen.
Der Bericht stellt ausserdem die Frage, ob es für ein Recht auf Vergessenwerden einen ausreichenden gesellschaftlichen Konsens gebe. Denn Personen mit geringem Risiko müssten bereit sein, mehr zu zahlen, um eine Quersubventionierung von Personen mit hohem Risiko abzudecken. Über diese Bereitschaft gebe es bisher keine verlässlichen Studien.