Warum durfte Jessica Moretti nach ihrer Einvernahme vom 9. Januar bei der Staatsanwaltschaft wieder gehen, während ihr Ehemann Jacques Moretti festgenommen und inhaftiert wurde?
Die vom Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) eingesehene Strafakte ermöglicht es nun, die Gründe dafür genauer zu verstehen.
Fluchtgefahr besteht bei beiden
Sowohl in Bezug auf Jacques als auch auf Jessica Moretti ist die Staatsanwaltschaft der Ansicht, dass eine Fluchtgefahr besteht.
Im Fall des Ehemanns bezeichnet sie dieses Risiko als «konkret». So hält sie in ihrem Schreiben vom 10. Januar an das Zwangsmassnahmengericht unter anderem fest:
«Aus den heutigen Aussagen geht hervor, dass der Beschuldigte die Gewohnheit hat, seinen Wohnort je nach den Umständen seines Lebens regelmässig zu wechseln und sich leicht an ein neues Umfeld anzupassen. Gemäss den heutigen Aussagen hat der Beschuldigte – abgesehen von beruflichen Beziehungen – in Wallis konkret keine persönlichen Beziehungen zu irgendjemandem geknüpft.»
Und: «Er hat keine Zeit für Freizeitaktivitäten, sodass er – abgesehen von seiner beruflichen Tätigkeit und seinen stark belasteten Immobilien – keinerlei Bindungen in der Schweiz hat.»
«Kaum eine Zukunft im Kanton»
Im Schreiben fügt die Staatsanwaltschaft hinzu, dass «der Beschuldigte ein konkretes Risiko aufweist, aus der Schweiz zu fliehen, um sich dem Verfahren und der zu erwartenden Sanktionen zu entziehen, da er derzeit offenbar kaum eine Zukunft im Kanton Wallis hat».
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist die dreimonatige U-Haft für Jacques Moretti verhältnismässig.
«Sie hat Freizeitaktivitäten wie Tanzen»
Im Fall der Ehefrau verfolgt die Staatsanwaltschaft eine andere Argumentation. Sie erwähnen eine Fluchtgefahr, bezeichnen sie jedoch nicht als konkret: «Im Gegensatz zu Jacques Moretti scheint Jessica Moretti freundschaftliche Beziehungen in der Schweiz geknüpft zu haben und dort Aktivitäten und Freizeitbeschäftigungen auszuüben, insbesondere Tanzen. Sie ist somit in der Schweiz verwurzelt.»
Und: «Die Einschulung ihres Kindes hat es ihr zudem ermöglicht, ihren Freundeskreis zu erweitern, indem sie andere Mütter kennengelernt hat.»
Es sei daher nicht notwendig, eine Untersuchungshaft zu beantragen, um der Fluchtgefahr zu begegnen. Es genüge, bestimmte Auflagen festzulegen, wie etwa die Verpflichtung, sich regelmässig bei der Polizei zu melden, so die Staatsanwaltschaft.
Wenn es um Untersuchungshaft geht, hat jedoch das Zwangsmassnahmengericht das letzte Wort. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ordnete es die Untersuchungshaft von Jacques Moretti für die Dauer von drei Monaten an.
Der Beitrag von RTS zur Akteneinsicht (mit dt. Untertiteln):
Das Gericht präzisierte, dass er aus der Haft entlassen würde, wenn er bestimmte Sicherheiten leiste, etwa die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 200'000 Franken.
Verschärfte Auflagen
Was Jessica Moretti betrifft, befand sich das Zwangsmassnahmengericht in einer heiklen Lage. Denn es kann keine Untersuchungshaft anordnen, wenn diese nicht von der Staatsanwaltschaft beantragt wird.
De facto hat das Zwangsmassnahmengericht jedoch die Auflagen verschärft, die die Geschäftsführerin der Bar «Le Constellation» einzuhalten hat.
So verpflichtet es Jessica Moretti beispielsweise, sich täglich bei der Polizei zu melden und nicht nur alle drei Tage, wie von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagen.