In der Schweiz zerbrechen sich rund 260 Viehzuchtbetriebe, die meisten von ihnen in der Westschweiz, den Kopf: Wohin sollen sie ihre Tiere diesen Sommer schicken? Von welchem Futter sollen sie sich ernähren, wenn sie auf dem Hof bleiben?
Rund 6000 Rinder sind betroffen vom Entscheid des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), die Sömmerung in Frankreich für die Saison 2026 zu verbieten.
Über die logistischen Fragen hinaus stellt sich auch die Frage der finanziellen Unterstützung. Derzeit gibt es keine gesetzliche Grundlage, um die Viehzüchter zu entschädigen, die sich an die Situation anpassen müssen.
Vorstösse in Kantonsparlamenten
In den Eidgenössischen Räten sind mehrere Vorstösse in dieser Sache eingereicht worden. Auch die kantonalen Parlamente werden aktiv. Im Kanton Waadt soll nächste Woche im Grossen Rat eine Motion behandelt werden. Sie fordert finanzielle Hilfe für die über 160 Waadtländer Betriebe, denen die Sömmerung auf der anderen Seite der Grenze verwehrt bleibt.
Der Autor des Vorstosses, der SVP-Grossrat und Landwirt José Durussel, sieht vor allem zwei Probleme, wie er gegenüber dem Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) sagte. Die Zukäufe von Futter, die wegen des Sömmerungsverbots nötig würden, seien eine finanzielle Belastung für die Viehzüchter. Ausserdem entgingen ihnen die Direktzahlungen für die Grasfütterung der Wiederkäuer, weil diese nicht mehr gewährleistet werden könne.
Die Einschätzung des Bauern und SVP-Politikers José Durussel:
In Neuenburg fragte ein Kantonsparlamentarier die Regierung, was sie zu tun gedenke, um den Viehzüchtern zu helfen. Diese antwortete, sie befürworte eine Unterstützung durch den Bund. Und sie versprach, sie werde ihr Möglichstes tun, damit die Viehzüchter nicht zu sehr benachteiligt werden.
Stopp für Einfuhren französischer Rinder
Nach wie vor nicht verboten ist es, französische Rinder zur Schlachtung in die Schweiz einzuführen. Das stösst bei einigen auf Unverständnis. Man findet, hier werde mit zweierlei Mass gemessen.
Das wird sich jedoch ändern. Vom 1. April bis zum 30. November werden solche Einfuhren untersagt sein, also im Zeitraum, in dem die Insekten, die die Lumpy-Skin-Krankheit übertragen, besonders aktiv sind. Dieser Bericht von «24 heures» ist inzwischen vom BLV bestätigt worden.
Dieser Einfuhr-Stopp betrifft zwei französische Gebiete in Grenznähe, Haute-Savoie und Pays de Gex.