Wer in Frankreich die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 50 km/h überschreitet, macht sich neu eines Delikts schuldig. Vorgesehen sind Strafen von bis zu drei Monaten Freiheitsentzug sowie eine Geldbusse von bis zu 3750 Euro.
Zudem erfolgt ein Eintrag ins Strafregister. Ergänzend kann das Fahrzeug beschlagnahmt und der Führerausweis für bis zu drei Jahre entzogen werden.
Bislang wurden derart massive Tempoverstösse, ausser bei Wiederholungsfällen, lediglich mit einer Geldstrafe geahndet. Diese Praxis sei angesichts der Schwere der Taten und ihrer zunehmenden Häufigkeit nicht mehr angemessen, begründen die Behörden die Neuregelung.
Im Jahr 2024 wurden in Frankreich mehr als 63'000 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mindestens 50 km/h über dem Limit registriert. Das ist ein Anstieg um 69 Prozent gegenüber 2017.
Vorsicht für Inhaber eines Schweizer Führerausweises
In der Schweiz gibt es seit 2012 mit dem Verkehrssicherheitsprogramm «Via sicura» eine vergleichbare Regelung. Auch dort kann das sogenannte Raserdelikt mit Freiheitsstrafen geahndet werden.
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Aufgrund des Schengen-Abkommens und weiterer bilateraler Vereinbarungen ist Frankreich berechtigt, bei solchen Delikten auch einen Schweizer Führerausweis zu entziehen. Umgekehrt kann die Schweiz zusätzlich eigene Massnahmen und Strafen verhängen.