Zum Inhalt springen

Header

Zur Übersicht von Play SRF Audio-Übersicht

Weihnachten Ungeliebte Geschenke: Umtauschen, weiterverschenken, spenden

Unter dem Christbaum liegt ein prächtiger Geschenkeberg und die Vorfreude auf das Auspacken ist gross. Aber auch dem Christkind unterlaufen mitunter Fehler: Teils erhält man Geschenke doppelt oder sie gefallen einem nicht. In solchen Fällen gibt es verschiedene Möglichkeiten, um zu vermeiden, dass alles in einer verstaubten Ecke oder sogar im Abfall landet.

Umtauschen

Ob Buch, Tasse, Spielzeug oder Socken – in der Schweiz gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht bei Waren ohne Mängel. Der Umtausch ist abhängig von der Kulanz der Anbieterinnen und Anbieter, schreibt die Stiftung für Konsumentenschutz. Voraussetzung ist meist die Vorlage des Kassenbons, und dass die Ware in unbenutztem Zustand sowie in der Originalverpackung sein muss. Es sei denn, die Händler informieren die Käuferinnen und Käufer vor dem Kauf explizit über Klauseln zu Rückgabe und Umtausch. Laut Bund gewähren einige Geschäfte ihrer Kundschaft freiwillig ein Widerrufsrecht von 14 Tagen oder mehr.

Geschenke unter dem Weihnachtsbaum mit goldener Girlande.
Legende: Nach aussen wow!, im Innern ciao!... Verpackt sehen die Geschenke unter dem Christbaum zwar hübsch aus, doch den verpackten Geschenken sieht man den Inhalt meist nicht an – und der gefällt nicht immer. Colourbox

Bei online bestellten Produkten gelten in der Schweiz dieselben Regeln wie bei einem Kauf im Geschäft. Es gibt gemäss dem Rechtsschutzanbieter Justis kein generelles Widerrufsrecht – im Gegensatz zur EU. Manche Shops bieten demnach aber freiwillig eine Rückgabemöglichkeit an. Käuferinnen und Käufer sollten jedoch die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beachten.

Widerrufsrecht in der EU

Box aufklappen Box zuklappen

In der EU gilt bei online bestellten Produkten grundsätzlich das Widerrufsrecht: Innerhalb von zwei Wochen kann die Ware zurückgeschickt werden, die Frist gilt in der Regel ab Erhalt der Ware. Der Widerruf muss erklärt werden, etwa schriftlich oder telefonisch.

Vom Umtausch ausgeschlossen sind in der Regel Produkte wie Lebensmittel, Hygieneartikel, reduzierte Ware oder Sonderangebote, benutzte oder beschädigte Artikel oder auch personalisierte Artikel und Sonderanfertigungen mit graviertem Schmuck oder Fotoalben.

Verkaufen

Sobald man ein Geschenk erhält, ist man auch Eigentümerin oder Eigentümer dieses Geschenks und kann es wieder verkaufen, wie die Reklamationszentrale Schweiz schreibt. Dies geht online am einfachsten. Jedoch müssen die Angaben über den angebotenen Artikel korrekt sein. Zudem dürfen Fotos und Produktbeschreibungen aus Urheberrechtsgründen nicht einfach von den Websites der Hersteller kopiert werden. Deshalb besser eigene Fotos machen und eigene Texte schreiben. Eine unbeschädigte Originalverpackung erhöht die Verkaufschancen.

Tauschen

Im Internet gibt es auch Tauschplattformen – dort funktioniert das Tauschen wie im richtigen Leben: Ware gegen Ware. Mancherorts gibt es auch Tauschbörsen vor Ort in den Tagen nach dem Fest.

Fehlerhafte Geschenke

Box aufklappen Box zuklappen

Wenn Geschenke einen Mangel aufweisen, dann gelten in der Schweiz die Regeln der Gewährleistung, wie die Stiftung für Konsumentenschutz schreibt. In solchen Fällen sei es wichtig, dass man den Mangel sofort meldet. In der Regel werde einem dann die mangelhafte Ware gegen einen fehlerfreien Artikel umgetauscht oder das defekte Exemplar repariert. Rückgaben oder eine Rückerstattung des Kaufpreises seien aber nur bei schwerwiegenden Mängeln möglich. Und dies gelte ebenfalls nur, wenn eine Rückabwicklung des Kaufvertrages in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht ausgeschlossen wird.

Spenden und Weiterverschenken

Wer mit seinem ungeliebten Weihnachtsgeschenk etwas Gutes tun will, kann die Ware spenden. Organisationen verkaufen die Sachen weiter und helfen damit bedürftigen Menschen. Sie nehmen beispielsweise Kleidung, Bücher oder Spiele. Wichtig ist, dass die Ware nicht beschädigt oder dreckig ist. Die Einnahmen aus dem Verkauf fliessen häufig in soziale Projekte.

Radio SRF 1, Treffpunkt, 19.12.2025, 10:03 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel