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AfD unter Verdacht Gericht verbietet Beobachtung der AfD durch Verfassungsschutz

  • Das Kölner Verwaltungsgericht untersagt dem deutschen Verfassungsschutz bis zum Abschluss eines Eilverfahrens die Beobachtung der Alternative für Deutschland (AfD) als «Verdachtsfall».
  • Das Verwaltungsgericht hat damit einem Antrag der AfD stattgegeben.
  • Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Verfassungsschützer der Länder diese Woche über eine Hochstufung der Partei informiert.

Zu Begründung erklärte das Gericht, es werde «in unvertretbarer Weise» in die Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen. «Alles» spreche dafür, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht an seine sogenannte «Stillhaltezusagen» gehalten, beziehungsweise nicht «hinreichend dafür Sorge getragen» habe, dass keine Informationen zu dem Verfahren nach aussen drängen.

Ein gezielter Eingriff in den Parteienwettbewerb mit staatlichen Mitteln.
Autor: Tino Chrupalla Co-Vorsitzender der AfD

«Ein Inlandsgeheimdienst, der nichts geheim halten kann», spottete der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen. Der Co-Vorsitzende Tino Chrupalla sprach von einem «gezielten Eingriff in den Parteienwettbewerb mit staatlichen Mitteln» unmittelbar vor den Mitte März anstehenden Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.

Informationen sickern durch

Der Präsident des Bundesamts, Thomas Haldenwang, hatte die Verfassungsschützer der Länder diese Woche intern über eine Hochstufung der Partei zum Verdachtsfall informiert. Öffentlich hatte er zunächst nichts dazu bekannt gegeben. Als später Medienberichte über die neue Einschätzung der AfD durch das Bundesamt veröffentlicht wurden, nahm die Kölner Behörde dazu nicht Stellung.

Der Verfassungsschutz hatte in dem Verfahren zuvor zugesagt, sich bis zum Abschluss des Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht nicht öffentlich zu einer Einstufung zu äussern und bis zu einer Entscheidung auf den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln zum Ausspähen von Abgeordneten und Kandidaten der AfD zu verzichten. Für einfache Mitglieder galt diese Zusage allerdings nicht.

Gegen den Beschluss können die Beteiligten vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde einlegen.

Die Alternative für Deutschland (AfD) war 2013 gegründet worden. Ursprünglich führten Kritiker der Euro-Rettungspolitik dort das Wort. Im Laufe der Jahre rückte die Partei aber nach rechts. Viele der Gründungsmitglieder haben die AfD wieder verlassen.

Nach der Flüchtlingskrise 2015 konnte die AfD bei Wahlen deutlich zulegen. Sie ist inzwischen in allen 16 Landesparlamenten vertreten und stellt im Bundestag die drittstärkste Fraktion. In den ostdeutschen Bundesländern (ausser Berlin) kam sie bei den Landtagswahlen auf über 20 Prozent.

Rendez-Vvous, 03.03.21, 12:30 Uhr ; 

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