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EU, USA, und die UNO reagieren scharf auf erzwungene Notlandung
Aus Tagesschau vom 25.05.2021.
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Aviatik-Experte erklärt «Diese Sanktionen werden Belarus nicht gross schmerzen»

Die EU-Staaten verhängen nach der erzwungenen Landung einer Passagiermaschine in Minsk neue Sanktionen gegen die ehemalige Sowjetrepublik Belarus. Belarussische Fluggesellschaften sollen künftig den Luftraum der EU nicht mehr nutzen und nicht mehr auf Flughäfen in der EU starten und landen dürfen. Wie hart treffen diese Sanktionen das Land? Nicht gross, meint Aviatik-Experte Hansjörg Bürgi.

Hansjörg Bürgi

Hansjörg Bürgi

Chefredaktor «Skynews.ch»

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Hansjörg Bürgi ist Journalist und Aviatikexperte. Er ist Chefredaktor und Verleger von «Skynews.ch», einer Nachrichtenseite für das Flugwesen.

SRF News: Was bedeutet es für ein Land, wenn es nicht mehr überflogen wird?

Hansjörg Bürgi: Die belarussische Flugsicherung wird weniger Einnahmen haben. Überflüge müssen bezahlt werden. Ich denke aber, dass diese Sanktionen das Land nicht gross schmerzen werden. Aufgrund der Corona-Pandemie wird allgemein aktuell weniger geflogen, die Pandemie trifft die Flugbranche hart. Auch die belarussischen Fluggesellschaften spüren diese Folgen. Aber man muss ganz klar sehen, dass es in Belarus ohnehin nicht viele Fluggesellschaften gibt, also ist die Wirkung der Sanktionen eher minim.

Wichtig zu sehen ist, dass vom Westen in Richtung Belarus eher weniger Flugverkehr herrscht.

Wie viel Geld geht dem Land dabei verloren?

Die Summe wird nicht riesig sein. Als Beispiel: Der Ryanair-Überflug, welcher zur Landung gezwungen worden war, hätte in Deutschland rund 180 Euro gekostet, in Belarus dürfte es weniger sein. Wir sprechen hier von kleinen Details.

Kommt ein «Umweg» auch den Airlines teuer zu stehen?

Die Fluggesellschaften brauchen mehr Kerosin. Jeder Umweg braucht mehr Benzin.

Wie ist das im konkreten Fall von Belarus? Ist es ein Land, das viel überflogen wird?

Wichtig zu sehen ist, dass vom Westen in Richtung Belarus eher weniger Flugverkehr herrscht. Die meisten Flugverbindungen finden wohl vom Osten her statt, von Russland. Und russische Airlines dürfen nach wie vor über den belarussischen Luftraum fliegen.

Der Effekt dieser Massnahme ist limitiert.

Zum Rechtlichen: Darf ein Land grundsätzlich ein Flugzeug zum Landen zwingen?

Rechtlich gesehen kann ich mich dazu nicht äussern. Ich mag mich aber nicht an einen ähnlich gelagerten Fall erinnern. Mich würde interessieren, was gefunkt wurde? Was wurde dem Ryanair-Piloten gedroht? Wurde mit einem Abschuss gedroht?

Hätte die EU im Bereich der Luftfahrt noch mehr Möglichkeiten, Sanktionen auszusprechen?

Mehr als die aktuellen Sanktionen betreffend Luftraum kann die EU nicht machen. Aber wie gesagt, der Effekt dieser Massnahme ist limitiert. Ein paar Frachtgesellschaften sind eventuell betroffen. Die staatliche belarussische Fluggesellschaft Belavia ist mit 28 Flugzeugen eher klein, zudem bin ich mir nicht sicher, ob alle Flugzeuge überhaupt im Einsatz sind.

Das Gespräch führte Benjamin Hostettler.

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Tagesschau, 25.05.2021, 12:45 Uhr;

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