Zum Inhalt springen

Beziehung zur EU Einigung zu Nordirland: Was das für die Schweiz bedeutet

Brüssel und London haben sich zur Nordirland-Frage geeinigt. Geregelt wurden auch Fragen, die die Schweiz interessieren.

Die Einigung zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU umfasst Regeln zum EU-Binnenmarkt, die künftig in Nordirland zur Anwendung kommen. Um eine harte Grenze zwischen Nordirland und Irland zu verhindern, nimmt Nordirland weiterhin teilweise am Binnenmarkt teil. London ist daher zum Teil mit ähnlichen Fragestellungen konfrontiert wie die Schweiz. Was die Einigung für die Schweiz bedeutet:

Fremde Richter: Die EU will verbindliche Regeln zur Streitbeilegung vereinbaren, sowohl mit der Schweiz als auch mit dem Vereinigten Königreich. Bern und London wollen dagegen möglichst viel Souveränität. Würde Brüssel London Zugeständnisse anbieten bei der Rolle des Europäischen Gerichtshofs, forderte die Schweiz dies von Brüssel wohl analog. Seit Montag ist aber klar: Der Europäische Gerichtshof wird auch bei der Auslegung von Binnenmarktregeln in Nordirland das letzte Wort haben. Für die Schweiz wird der Verhandlungsspielraum deshalb kleiner.

Nordirlands «Veto»: Interesse weckt in Bern eine neue «Bremse», benannt nach dem nordirischen Parlament («Stormont Brake»). Diese soll die Anwendung neuer Binnenmarktregeln in Nordirland stoppen können, «als letztes Mittel», wie die EU betont. Dabei handle es sich um eine spezifische Lösung für Nordirland, um ein Wiederaufflammen des Konflikts zu verhindern, sagen kritische Stimmen. Die Schweiz habe in den laufenden Sondierungen der EU ebenfalls spezifische Zugeständnisse abgerungen. Das Instrument müsse genau geprüft werden für Bereiche, in denen die Schweiz künftig von der Weiterentwicklung von EU-Recht betroffen ist.

Ausgleichsmassnahmen: Einen ähnlichen Mechanismus hatte die Schweiz im Entwurf zum Rahmenabkommen erreicht. Dabei wurde allerdings festgelegt, dass die EU sogenannte Ausgleichsmassnahmen hätte ergreifen können, wenn die Schweiz EU-Recht in vereinbarten Bereichen nicht übernimmt. Zum Beispiel hätten einzelne Abkommen suspendiert werden können. «In allen diesen Dokumenten zur Nordirland-Einigung steht nichts von Ausgleichsmassnahmen», sagt Christa Tobler, Europarechtsprofessorin an der Universität Basel. «Ich würde vermuten, dass es keine Ausgleichsmassnahmen geben würde, wenn dieser Fall dann eintreten würde.» Die Schweiz wird genau hinschauen, wie die «Stormont Brake» ausgestaltet wird.

Forschungszusammenarbeit: Das Vereinigte Königreich und die Schweiz möchten an europäischen Forschungsrahmenprogrammen wie Horizon teilnehmen können. Die EU hat den Zugang allerdings blockiert: für das Vereinigte Königreich wegen des jetzt gelösten Streits um das Nordirland-Protokoll, für die Schweiz, weil die Verhandlungen zum Rahmenabkommen nicht zum Ziel führten. Nach der Einigung vom Montag hat die EU in Aussicht gestellt, das Vereinigte Königreich könne künftig wieder teilnehmen, sobald die neuen Regeln zu Nordirland definitiv genehmigt sind. Schweizer Universitäten hoffen weiterhin auf eine Lösung.

Rendez-vous, 28.02.2023, 12:30 Uhr

Meistgelesene Artikel