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«Deklaration von Chisinau» Europarat: Der Wind in Ausländerfragen weht schärfer

Eine gewisse Genugtuung ist Alain Berset nach dem Ministertreffen anzumerken. Tatsächlich gelang es dem Europarat und ihm als Generalsekretär, ein Feuer zu löschen, das sich rasch auszubreiten drohte. Etliche der 46 Mitgliedsländer, darunter so gewichtige wie Italien, Grossbritannien oder Polen, forderten nämlich lautstark eine härtere Gangart, wenn es um Flüchtlinge und Migranten geht.

Sie finden die entsprechenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, des EGMR, zu grosszügig gegenüber Zuwanderern – ob es nun um die Abschiebung Krimineller geht, um Familiennachzug, um Ausschaffungszentren in Drittländern oder um Massnahmen gegen grosse Flüchtlingsströme. Deshalb drohten manche gar, Urteile zu ignorieren oder gleich der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Europarat den Rücken zu kehren. 

«Deklaration von Chisinau» – ein akrobatischer Spagat

Mit intensiver Diplomatie gelang es Alain Berset, die Angriffe auf den Menschenrechtsgerichtshof und die Drohungen, die Menschenrechtskonvention aufzukündigen, zu stoppen – und die Diskussion in den Europarat zurückzuverlagern. Dort wurde nun die sogenannte «Deklaration von Chisinau» verabschiedet. Im Konsens. Auch die Schweiz steht dahinter.

Diese Deklaration versucht einen akrobatischen Spagat: Auf der einen Seite stärkt sie dem Gerichtshof in Strassburg den Rücken, betont die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter. Auf der anderen Seite unterstreicht sie die Souveränität der einzelnen Länder, ihre Grenzen zu schützen und ihre Asyl- und Migrationspolitik selbst zu bestimmen. Natürlich im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention. Bloss soll diese, das wird deutlich, künftig elastischer ausgelegt werden und damit ein Stück weit relativiert. 

Etwa wenn es heisst, der Schutz vor unmenschlicher Behandlung sei zwar absolut, aber ebenfalls betont wird, die Staaten hätten Spielraum zu bestimmen, wo unmenschliche Behandlung anfängt. Oder wenn bei kriminellen Ausländern das öffentliche Interesse, sie auszuweisen, stark berücksichtigt werden soll. Dem Gericht wird zudem signalisiert, es möge sich bloss einmischen, wenn Menschenrechte krass verletzt werden.  

Menschenrechtskonvention passt nicht mehr zum politischen Zeitgeist

Die Europäische Menschenrechtskonvention legt die Menschenrechte umfassend und grosszügig aus. Darauf war man lange Zeit stolz. Doch das passt nicht mehr zum aktuellen politischen Zeitgeist. Viele europäische Regierungen haben ihre Asyl- und Migrationspolitik bereits verschärft und stehen hier unter Druck. In etlichen Ländern könnten bald zuwanderungsfeindliche Parteien direkt an die Macht gelangen.  

Die «Deklaration von Chisinau» ist zwar nur eine politische Erklärung und rechtlich unverbindlich. Die Menschenrechtskonvention gilt weiterhin – im Prinzip. Aber der Druck auf das Menschenrechtsgericht steigt jetzt erheblich, das, was politisch beschlossen wurde, in seine Urteile einfliessen zu lassen. Denn sonst flammt das vorläufig gelöschte Feuer bald erneut auf.

Fredy Gsteiger

Diplomatischer Korrespondent

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Fredy Gsteiger ist diplomatischer Korrespondent und stellvertretender Chefredaktor bei Radio SRF. Vor seiner Radiotätigkeit war er Auslandredaktor beim «St. Galler Tagblatt», Nahost-Redaktor und Paris-Korrespondent der «Zeit» sowie Chefredaktor der «Weltwoche».

Hier finden Sie weitere Artikel von Fredy Gsteiger und Informationen zu seiner Person.

Echo der Zeit, 15.5.2026, 18 Uhr; herb

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