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Deutliche Verschärfung geplant Brüssel gibt grünes Licht für Asylreform

  • Das Europäische Parlament hat den Weg für die umstrittene EU-Asylreform freigemacht.
  • Nach jahrelangen Diskussionen stimmten die Abgeordneten in Brüssel für das geplante Paket, mit dem die bisherigen Regeln für Migration in die EU deutlich verschärft werden sollen.
  • Demnach sollen die Mitgliedstaaten zu einheitlichen Verfahren an den Aussengrenzen verpflichtet werden.

So soll rasch festgestellt werden können, ob Asylanträge unbegründet sind und die Geflüchteten dann schneller und direkt von der Aussengrenze abgeschoben werden können.

Migranten auf einem Schiff.
Legende: Eine Reihe von Verschärfungen und Verbesserungen sollen die Migrationsströme in die EU reduzieren. Keystone/Archiv/ROMAN RIOS

Geplant ist insbesondere ein deutlich härterer Umgang mit Menschen aus Ländern, die als relativ sicher gelten. Bis zur Entscheidung über den Asylantrag sollen die Menschen bis zu zwölf Wochen unter haftähnlichen Bedingungen in Auffanglagern untergebracht werden können.

Bessere Registrierung ankommender Menschen

Menschen, die aus einem Land mit einer Anerkennungsquote von unter 20 Prozent kommen, sowie solche, die als Gefahr für die öffentliche Sicherheit gelten, müssen künftig verpflichtend in ein solches Grenzverfahren.

Ankommende Menschen können dem Vorhaben nach mit Fingerabdrücken und Fotos registriert werden, auch um zu überprüfen, ob sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit sind.

Annahme des EU-Migrationspaktes hat Folgen für die Schweiz

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Aufgrund ihrer Teilnahme am Schengen- und Dublinabkommen sind die Entscheide des Parlaments für die Schweiz teilweise von Bedeutung. Mit der Reform sollen Asylverfahren an den Aussengrenzen des Schengenraumes durchgeführt werden. Für die Schweiz seien nur diejenigen Punkte rechtlich bindend, die als Weiterentwicklung des Schengen- und Dublin-Besitzstandes gelten, sagte Samuel Wyss, Sprecher beim Staatssekretariat für Migration (SEM).

So müsste die Schweiz unter anderem Regeln im Bereich des Datenabgleichs und zur Feststellung und Überprüfung der Identität übernehmen. Nicht übernehmen müsste die Schweiz den Solidaritätsmechanismus. Sie könnte sich allenfalls auf freiwilliger Basis an solidarischen Massnahmen beteiligen.

Und die Regeln zur Harmonisierung der materiellen Asylvorschriften und der Verfahren zur Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz seien nicht verbindlich, sagte Wyss weiter.

Nach dem erwartbaren Ja der EU-Staaten hat die Schweiz zwei Jahre Zeit, um die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.

Die Reform muss noch von den EU-Staaten bestätigt werden. Das ist normalerweise eine Formalität. Viele Abgeordnete waren unzufrieden mit dem im Dezember ausgehandelten Kompromiss. Daher war bis zum Schluss offen, ob das Plenum zustimmen wird.

SRF 4 News, 10.04.2024, 18:00 Uhr ; 

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