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Deutsche Bahn Zehn Jahre Haft nach tödlichem Angriff auf Zugbegleiter

  • Fünf Monate nach dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter in einem Regionalexpress in Deutschland ist der Täter zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.
  • Das Landgericht Zweibrücken sprach den 26-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Tat ereignete sich Anfang Februar in einem Regionalexpress, kurz nachdem der Zug den Bahnhof Landstuhl in Rheinland-Pfalz verlassen hatte. Bei einer Ticketkontrolle konnte ein 26-jähriger Grieche, der zu der Zeit in Luxemburg wohnte, keinen Fahrschein vorweisen. Als der Zugbegleiter ihn aufforderte, den Zug zu verlassen, griff der Mann ihn an.

Überwachungskameras zeigen, wie der Angeklagte dem Bahnmitarbeiter gegen Kopf und Oberkörper schlägt. Der 36-jährige Zugbegleiter erlitt eine schwere Hirnblutung und starb trotz Reanimation zwei Tage später im Spital. Der Täter wurde nach dem nächsten Halt im saarländischen Homburg festgenommen.

Angeklagter bestritt Tötungsvorsatz

Vor Gericht räumte der Angeklagte den Angriff ein, bestritt jedoch einen Tötungsvorsatz. Er bat die Angehörigen um Verzeihung. Die Vertreter der Nebenklage bezeichneten die Entschuldigung als «unaufrichtig» und vertraten die Auffassung, der Angeklagte habe den Tod des Zugbegleiters zumindest in Kauf genommen.

Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Sie sprach von einem «völlig sinnfreien Ausraster» aus nichtigem Anlass. Die Verteidigung plädierte auf einen minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge.

Hinterbliebene verlangen Revision

Die Angehörigen blieben der Urteilsverkündung fern. Ihr Anwalt kündigte Revision beim Bundesgerichtshof an. Das Gericht hätte aus ihrer Sicht auch ein Tötungsdelikt prüfen müssen. «Das Urteil ist für die Angehörigen und für alle Menschen, die für das Gemeinwesen arbeiten und sich jeden Tag in Gefahr begeben, ein weiterer Schlag ins Gesicht», sagte der Anwalt. Die Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge sei ein «Fehlurteil». Auch die Verteidigung prüft, gegen das Urteil vorzugehen.

Der Fall löste in Deutschland eine Debatte über die Sicherheit des Zugpersonals aus. Der getötete Zugbegleiter hinterlässt zwei minderjährige Söhne.

SRF 4 News, 9.7.2026, 14 Uhr ; 

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