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Deutsches Gericht entscheidet BND-Gesetz zur Auslandsüberwachung ist verfassungswidrig

  • Die anlasslose Überwachung des Internetverkehrs von Nicht-Deutschen im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst (BND) ist verfassungswidrig.
  • Laut dem Bundesverfassungsgericht verletzt die vom BND-Gesetz vorgesehene Praxis verfassungsmässige Grundrechte.
  • Die deutsche Regierung hatte die anlasslose Überwachung auch im Ausland vor Gericht als «unverzichtbar» verteidigt.

Das Gericht in Karlsruhe gab einer Verfassungsbeschwerde gegen das Ende 2016 reformierte BND-Gesetz statt. Dieses muss nun bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen weiter.

Verstoss gegen die Pressefreiheit

Konkret kommen die Karlsruher Richter in ihrem Urteil zum Schluss, die Überwachung des Internetverkehrs von Ausländern im Ausland verstosse gegen die Pressefreiheit und das Fernmeldegeheimnis.

BND-Gesetz: Antwort auf die NSA-Überwachungs-Affäre

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Das nun in Bezug auf die Auslands-Überwachung von den Karlsruher Richtern als verfassungswidrig beurteilte BND-Gesetz stammt von 2016 und wurde 2017 in Kraft gesetzt. Grund war das Bekanntwerden, dass nicht nur der amerikanische Geheimdienst NSA in Deutschland Internetkommunikation deutscher Staatsbürger erfasst, sondern dass der BND im Ausland ähnlich tätig ist. Das BND-Gesetz legte hierfür Befugnisse fest.

Geklagt hatte die Organisation Reporter ohne Grenzen mit Journalisten aus mehreren Ländern. Sie kämpfen mit der Klage dafür, dass der weltweiten Überwachung engere Grenzen gesetzt werden.

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