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Deutschland Bundesverfassungsgericht gibt AfD in Fördergeldfrage recht

  • Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass auch die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) Anspruch auf Fördergelder vom Staat hat.
  • Es verstosse gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien, dass die Stiftung im Jahr 2019 keine Zuschüsse erhalten habe, urteilte das Gericht am Mittwoch.
  • Ob der Bund das Geld nachzahlen muss oder mit einer besonderen Begründung trotzdem verweigern kann, liess das Gericht offen.

Laut Schätzungen entgehen der AfD und ihrer Stiftung seit 2017 rund 70 Millionen Euro. Das Gericht behandelte jedoch nur die Klage für das Haushaltsjahr 2019, wobei es um ungefähr 900'000 Euro geht. Die Anträge für weitere Jahre wurden dem Gericht zufolge zu spät gestellt.

Erika Steinbach spricht in ein Mikrofon am 9. Bundesparteitag der AfD.
Legende: Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung ist Erika Steinbach (im Bild). Keystone/DPA/Matthias Balk

Über das Jahr 2022 will das Bundesverfassungsgericht zu einem späteren Zeitpunkt separat entscheiden. Allerdings gilt seit 2022 gemäss Haushaltsgesetz, dass nur diejenigen politischen Stiftungen Zuschüsse erhalten, die sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen.

Diese Differenzierung könnte es weiterhin möglich machen, dass die AfD-Stiftung von diesem Fördergeldtopf ausgeschlossen wird, erklärt SRF-Fernsehkorrespondentin Alexandra Gubser.

Ein Richter und zwei Richterinnen des deutschen Bundesverfassungsgerichts bei einer Urteilsverkündung.
Legende: Muss der Bund nachzahlen? «Der Ball liegt jetzt beim Gesetzgeber», sagte Doris König, Vizepräsidentin des deutschen Bundesverfassungsgerichts (im Bild in der Mitte). imago images/Political-Moments

Das deutsche Bundesverfassungsgericht verlangt vom Bundestag nun ein Gesetz für die staatliche Förderung politischer Stiftungen. Ein solches fehle. Denn wenn eine Stiftung von der Förderung ausgeschlossen werde, dann brauche es dafür eine im Gesetz geregelte Rechtfertigung von Verfassungsrang. Der Bundestag hatte für die Ablehnung von Geldern für die DES im Jahr 2019 keine Begründung genannt.

Bisher werden die Gelder bei den Budgetberatungen im Bundestag beschlossen. Die Höhe richtet sich nach der Parteistärke. Es ist eine Art Gewohnheitsrecht seit Jahrzehnten, sagt Gubser. Als Richtschnur gilt eine Regelung: Nach dieser müssen alle Strömungen und Parteien, die zweimal nacheinander in Fraktionsstärke den Sprung in den Bundestag schaffen, angemessen berücksichtigt werden. Und diese Voraussetzung erfüllt die AfD.

AfD will ein Stück vom Millionenkuchen

Dass es bisher kein Gesetz zur Finanzierung der parteinahen Stiftungen in Deutschland gibt, liege an den Parteien selbst, erklärt Alexandra Gubser: «Die einzelnen Parteien fürchten um ihre Pfründen. Die Ampel-Parteien haben sich zwar in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass sie ein Gesetz verabschieden wollen. Doch bisher hat ausgerechnet die SPD ausgebremst.»

Die Stiftungen aller übrigen grossen Parteien im Bundestag werden durch staatliche Zuschüsse gefördert. Das Volumen der finanziellen Förderung betrug 2019 insgesamt 660 Millionen Euro. Es sei verständlich, dass die AfD ihr Stück vom Kuchen will, so die TV-Korrespondentin.

Letztes Wort ist nicht gesprochen

Die Parteien befürchten nun, dass diese rechtsgerichtete Denkfabrik mit Steuergeldern unterstützt wird. Dagegen gibt es Widerstand. Laut Gubser könnte die Diskussion wieder vor dem Verfassungsgericht landen. Denn jetzt muss beantwortet werden, ob die Stiftung demokratiefeindlich ist. Und ob sie sie die Grenzen zwischen Rechtsextremismus und bürgerlichem Konservativismus verwischt, wie vermutet wird.

Rendez-vous, 22.02.2023, 12:30 Uhr ; 

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