- In Deutschland hat das Landgericht Verden Daniela Klette, ein ehemaliges Mitglied der Terrororganisation Rote Armee Fraktion (RAF), zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt.
- Das Gericht sprach Klette des schweren Raubes, des versuchten schweren Raubes, der Verstösse gegen das Waffengesetz, des erpresserischen Menschenraubes und der schweren räuberischen Erpressung schuldig.
Der Prozess hatte im März 2025 begonnen. Die Anklage warf Klette vor, gemeinsam mit ihren mutmasslichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub zwischen 1999 und 2016 maskiert und bewaffnet Geldtransporter und Supermärkte überfallen zu haben, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren.
Fünf der ursprünglich angeklagten Taten verfolgten die Behörden nicht weiter. Verhandelt wurden schliesslich acht Überfälle in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, bei denen die Täter insgesamt mehr als zwei Millionen Euro erbeuteten. Garweg und Staub sind weiterhin auf der Flucht.
Die Staatsanwaltschaft hatte 15 Jahre gefordert und zusätzlich versuchten Mord zur Anklage gebracht. Diesen Vorwurf liess das Gericht fallen.
Als der vorsitzende Richter das Urteil verkündete, riefen Unterstützer im Saal laut «Freiheit für Daniela». Justizbeamte begleiteten mehrere Demonstrantinnen und Demonstranten aus dem Gerichtssaal.
Festnahme nach jahrzehntelanger Flucht
Klette, 67 Jahre alt, gehörte der sogenannten dritten Generation der linksterroristischen RAF an. Nach dem Ende der Terrororganisation lebte sie jahrzehntelang im Untergrund. Zielfahnder versuchten vergeblich, sie und ihre beiden mutmasslichen Komplizen aufzuspüren. Ende 2024 nahmen Einsatzkräfte Klette schliesslich in einer Berliner Wohnung fest.
Bei der Durchsuchung stiessen Ermittler auf Waffen, Munition, eine Panzerfaust-Attrappe, gefälschte Ausweise, Perücken, Gold und 240'000 Euro Bargeld. Seither sitzt sie in Untersuchungshaft.
Weiteres Verfahren möglich
Klette droht ein zweiter Prozess. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr die Mittäterschaft bei drei RAF-Anschlägen zwischen 1990 und 1993 vor. Die Mitgliedschaft in der Terrororganisation selbst ist inzwischen verjährt. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main entscheidet nun, ob und wann es zu einem weiteren Prozess kommt.