Die Europäische Union will der technologischen Entwicklung Künstlicher Intelligenz (KI) einen Rahmen, und damit einen weltweiten Standard setzen. Je höher die Gefahren von Missbrauch sind, desto strenger sollen die Auflagen an Entwicklerinnen und Entwickler und deren Programm sein.
Omnipräsenz von Künstlicher Intelligenz
Künstliche Intelligenz ist überall, schon heute. Von einfachen Mailprogrammen, die Werbung direkt in den Papierkorb weiterleiten, über die automatische Übersetzung von fremdsprachigen Texten und die Erkennung von Krankheiten auf Röntgenbildern, bis hin zur komplexen multimedialen Überwachung von Personen, kategorisiert nach sozialen Mustern.
Die Technologie auf der Basis von maschinellem Lernen drängt immer stärker in unseren Alltag. Darum bestehe bei staatlichen Organisationen, der Forschung und bei Unternehmen der Bedarf, der Künstlichen Intelligenz einen rechtlichen Rahmen zu geben, erklärte Margrethe Vestager, Vize-Präsidentin der EU-Kommission und Verantwortliche für Digitales. Das Gesetz solle Vertrauen schaffen, dass die Risiken der Technologie unter Kontrolle bleiben, um die Entwicklung der Künstlichen Intelligenz zum Nutzen aller zu fördern, so Vestager.
Kontrollen, Verbote, Transparenz
Nur Anwendungen mit hohem Missbrauch-Potenzial will die EU streng kontrollieren oder sogar ganz verbieten, wie zum Beispiel die systematische staatliche Kontrolle von bestimmten Personengruppen.
Wir werden in Europa die Ersten sein, welche klare Regeln definieren, was möglich ist und was verboten sein muss.
Abgebildet ist das in einer vierfarbigen Pyramide, eine Art Ampel für Künstliche Intelligenz. Oben spitz und rot, mit wenigen Verboten, unten breit und grün. Denn die Mehrheit der Anwendungen von Künstlicher Intelligenz sei völlig unproblematisch und schaffe einen hohen gesellschaftlichen Nutzen. Da seien klare Bestimmungen bezüglich Transparenz ausreichend, meinte EU-Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton. «Wir werden in Europa die Ersten sein, welche klare Regeln definieren, was möglich ist und was verboten sein muss.»
Nun geht der Gesetzesvorschlag ans EU-Parlament und an die 27 Mitgliedstaaten der EU, die ihrerseits neue, nationale Gesetze erlassen und neue Aufsichtsbehörden schaffen. Dieser Prozess nimmt mehrere Jahre in Anspruch.