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Entscheid des EGMR IHH war de facto eine Art Hamas-Spendenverein

Nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel schwindet die Bereitschaft, Palästina zu unterstützen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) dürfte kritische Kreise bestärken. Es gibt Deutschland recht, das eine der Hamas nahestehende humanitäre Organisation verboten hat.

Das Westjordanland und erst recht der Gazastreifen sind seit Jahren angewiesen auf internationale humanitäre Hilfe in Milliardenhöhe. Westliche Gelder fliessen auch in die Förderung der Demokratie in Palästina – bisher mit mässigem Erfolg. Allein die EU unterstützt den Staat direkt oder indirekt via UNO und über Nichtregierungsorganisation mit mehreren hundert Millionen Euro pro Jahr. Auch aus der Schweiz fliessen jährlich zweistellige Millionensummen.

Nach der Hamas-Grossattacke beschloss die EU nun einen radikalen Schnitt. Auch in der Schweiz werden Stimmen lauter, die Ähnliches fordern. Zugleich solle die Schweiz die Hamas offiziell als Terrororganisation bezeichnen, was die EU-Staaten, Grossbritannien und die USA längst tun. Die Diskussion ist nicht neu. Zumal mitunter Geld auch zu Regime-, ja gar zu Hamas-nahen Organisationen gelangt. Das Schweizer Aussenministerium prüft seit einiger Zeit den Empfängerkreis sorgfältiger und ist restriktiver.

IHH war de facto eine Art Hamas-Spendenverein

Unumstritten ist, dass weite Teile der palästinensischen Bevölkerung auf humanitäre Hilfe aus dem westlichen Ausland, aber auch aus den reichen Golfstaaten angewiesen sind. Doch gleichzeitig erlaubt diese Hilfe der Hamas, sich weitgehend um die Bedürfnisse des Volkes zu foutieren und Mittel in die Aufrüstung, nicht zuletzt in ein umfangreiches Raketenarsenal zu stecken.

Einen besonders krassen Fall für die Unterstützung der Hamas gab es in Deutschland. Die 1997 gegründete Nichtregierungsorganisation Internationale Humanitäre Hilfsorganisation (IHH) war de facto eine Art Hamas-Spendenverein. Das deutsche Innenministerium verbot sie deshalb und beschlagnahmte ihr Vermögen. Die angebliche humanitäre Organisation, so die Begründung, verstosse gegen die Völkerverständigung, weil sie bewusst Organisationen unterstütze, die der Hamas zuzurechnen seien. Diese gilt auch in Deutschland als Terrororganisation. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht stützte die Regierungsentscheidung.

EMRK ist nicht verletzt

Darauf klagte die Hilfsorganisation beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg wegen Verletzung von Artikel 11 der EMRK, der Europäischen Menschenrechtskonvention, der die Vereinigungsfreiheit garantiert.

Laut den Strassburger Richtern war das deutsche Verbot jedoch rechtmässig. Das Urteil wird in der aktuellen Debatte über die Hilfe für Hamas-nahe Vereinigungen nicht unbeachtet bleiben und dürfte jene, die Geldflüsse stoppen wollen, bestärken.

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Die Konflikte in Israel, im Westjordanland und im Gazastreifen halten an. Hier finden Sie alle unsere Inhalte zum Krieg im Nahen Osten.

Rendez vous, 10.10.2023, 12:30 Uhr; kobt

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