Der Fall ist historisch. Erstmals gelangte mit der Schweiz ein Binnenland ans UNO-Seegericht in Hamburg. Und bekam nun in vollem Umfang recht mit der Forderung, der Öltanker «San Padre Pio», die aus der Ukraine stammenden Offiziere und die Fracht dürften nicht länger blockiert werden. Die Seerichter hiessen mit 17 zu 4 Stimmen ihre Klage gegen Nigeria gut.
Kaution von 14 Millionen Dollar
Im Fall der Seeleute argumentierte die Schweiz in erster Linie mit humanitären Gründen, im Fall von Schiff und Fracht damit, dass diese bei fortdauernder Blockierung rapide an Wert verlören, vor allem der Tanker selber wegen des feuchtheissen Klimas.
Die Schweiz muss allerdings jetzt mit einer Bankgarantie eine Kaution von 14 Millionen Dollar hinterlegen. Danach muss Nigeria unverzüglich die gerichtliche Anordnung umsetzen. Wer die Kaution entrichtet, ob die Schweiz selber, die Reederei oder die Firma, die das Schiff gechartered hat, wird in den nächsten Tagen geklärt.
Vorwurf: Illegales nigerianisches Öl befördert
Die nigerianische Marine beschlagnahmte vor achtzehn Monaten die «San Padre Pio». Und zwar auf hoher See, meilenweit ausserhalb der eigenen Territorialgewässer. Lange Zeit erfuhr die Schweiz nicht einmal, was überhaupt hinter der Beschlagnahmung steckte. Deshalb blieben auch sämtliche der dutzendfachen Anstrengungen des Departements für auswärtige Angelegenheiten stecken, mit Nigeria eine einvernehmliche Lösungen zu suchen. Ja, Nigeria reagierte nicht einmal auf all die Schweizer Vorstösse.
Erst bei den Anhörungen am Seegericht in Hamburg vor zwei Wochen brachte Nigeria erstmals eine Begründung vor: Nämlich, die «San Padre Pio» habe illegales nigerianisches Öl befördert. Es stammte aus dem togolesischen Hafen Lomé und war für den Betrieb einer nigerianischen Offshore-Ölplattform bestimmt.
Schweiz gibt Kontra
Die Schweiz konterte und legte Verträge und Frachtpapiere vor zum Beweis, dass die Fracht der «San Padre Pio» legal war. Aus Schweizer Sicht ist es rundum falsch zu behaupten – wie Nigeria das tut –, erfahrungsgemäss sei alles Öl aus Lomé illegal. Und falls Nigeria das tatsächlich glaube, stelle sich die Frage, warum sich denn eine nigerianische Ölplattform regelmässig mit solchem angeblich illegalem Öl versorge.
Frage zu Territorialgewässer noch ungeklärt
Nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens war, ob Nigeria überhaupt das Schweizer Schiff ausserhalb seiner Hoheitsgewässer beschlagnahmen durfte. Auch dieser Fall dürfte noch zu einem internationalen Justizverfahren führen: entweder erneut vor dem UNO-Seegericht in Hamburg oder vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag oder aber vor einem Schiedsgericht. Doch bis es so weit ist, dürfte es noch zwei bis drei Jahre dauern. Die Mühlen der Weltjustiz mahlen langsam.