«Heute ist ein richtig guter Tag für Passagiere» – Apostolos Tzitzikostas, zuständiger EU-Kommissar, war bei der Bekanntgabe um grosse Töne nicht verlegen. Denn die EU hat sich über Neuerungen bei den Fluggastrechten geeinigt, was auch Auswirkungen auf Passagierinnen und Passagiere aus der Schweiz hat. Das müssen Fluggäste wissen:
Handgepäck ist im Preis inbegriffen
Neu müssen die Airlines bei der Buchung den Preis für einen Flug mit mindestens einem Stück Handgepäck anzeigen. Billigere Tarife für Reisende ohne Handgepäck sind möglich, für die gibt es dann einen Rabatt auf den angezeigten Flugpreis.
Familien sitzen gratis zusammen
Die Airlines müssen Eltern und Kinder bis zum Alter von 14 Jahren nebeneinandersetzen, ohne einen Aufpreis für die Platzwahl zu verlangen. Bisher sei das insbesondere bei Billig-Airlines nicht immer der Fall gewesen, sagt Fluggastrecht-Experte Simon Sommer. Dieselbe Pflicht gilt auch für Reisende mit einer Beeinträchtigung; sie haben Anrecht darauf, neben ihrer Begleitperson zu sitzen.
Entschädigung bei Verspätung
Die neue Verordnung schafft mehr Klarheit beim Anspruch auf Entschädigung, wenn sich ein Flug erheblich verspätet – sollte die Schweiz den Text so übernehmen (mehr dazu weiter unten). Denn bisher war nicht restlos klar, ob der Anspruch bei Verspätungen auch in der Schweiz besteht, weshalb sich allen voran Swiss immer wieder aus der Affäre zieht.
Keine längeren Fristen
Die Fluggesellschaften müssen Verspätungen weiterhin gleich entschädigen – EU‑Mitgliedstaaten wollten hier eigentlich eine Änderung: Ab einer Verspätung von drei Stunden gibt es für Kurzstreckenflüge (bis 1500 Kilometer) 250 Euro, bei Mittelstrecken (1500 bis 3500 Kilometer) 400 Euro und schliesslich für Langstreckenflüge (ab 3500 Kilometer) 600 Euro Entschädigung. Einige Mitgliedstaaten hatten hier darauf gedrängt, dass Passagierinnen erst ab mehr Verspätung Geld erhalten sollen. All das gilt nur, wenn die Fluggesellschaft selbst Schuld trägt an der Verspätung.
Fluggesellschaften müssen besser informieren
Die Fluggesellschaften müssen ihre Gäste neu besser über ihre Rechte aufklären. Denn viele Menschen wüssten bisher gar nicht, dass ihnen möglicherweise eine Entschädigung zustünde, sagt Fluggastrechte-Experte Simon Sommer. Oder die Durchsetzung sei für sie zu mühsam. Dass damit auf einen Schlag besser werde, erwartet Sommer allerdings nicht: «Viele Fluggesellschaften werden die Ansprüche, die man geltend macht, einfach ablehnen», sagt er zu SRF.