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EuGH-Urteil zur Justizreform Zwangspensionierung polnischer Richter verstösst gegen EU-Recht

  • Die polnischen Vorschriften für den Ruhestand von Richtern stehen im Widerspruch zum Recht der Europäischen Union.
  • Das haben die Luxemburger Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden und gaben so einer Klage der EU-Kommission statt.
  • Rechtswidrig ist zudem das unterschiedliche Rentenalter für Männer und Frauen im Beruf des Richters oder Staatsanwalts.

Laut Urteil sei dies eine unmittelbare Diskriminierung des Geschlechts. 2017 hatte die rechtskonservative Regierungspartei PiS unter anderem neue Ruhestandssregeln für Richter an ordentlichen Gerichten durchgesetzt. Statt mit 67 Jahren sollten Frauen mit 60 und Männer mit 65 Jahren in Rente gehen. Ausnahmen sollte nur der Justizminister genehmigen können.

Der Gerichtshof hat auch die dem Justizminister erteilte Befugnis zur Verlängerung der Amtszeit von Richtern für rechtswidrig erklärt. Die Befugnis des Justizministers beschneide die Unabhängigkeit der Richter. Auch hat das Gericht die umstrittene Reform des polnischen Justizsystems erneut verurteilt.

Schlag gegen Regierungspartei PiS

Das Urteil ist ein weiterer Schlag gegen die polnische Regierung im langjährigen Kampf mit der europäischen Regierung. Die rechtskonservative Regierungspartei PiS hat die Justiz des Landes seit 2015 mit etlichen Gesetzen umgebaut.

Die polnische Regierung hatte bereits im vergangenen Jahr auf die Klage der EU-Kommission reagiert und das fragliche Gesetz geändert. Das Urteil vom Dienstag bezieht sich jedoch auf die vorherigen Regelungen.

Es drohen finanzielle Sanktionen

Die EU-Kommission muss nun prüfen, ob Polen dem Urteil mit den Änderungen bereits nachgekommen ist. Falls dies aus ihrer Sicht nicht der Fall ist, könnte sie erneut vor dem EuGH klagen. Dann drohen Warschau empfindliche finanzielle Sanktionen.

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