Italien diskutiert in diesen Tagen intensiv über faschistische Symbole. Soll der Staat diese rigoros verbieten? Der Auslöser dafür war eine Demonstration in Rom vor knapp zwei Wochen. An dieser hatten Hunderte Rechtsextreme ihren Arm zum faschistisch-römischen Gruss erhoben.
Nun hat sich das höchste Gericht Italiens zu diesem Thema geäussert. Viele hatten gehofft, die obersten italienischen Richter und Richterinnen würden ein für alle Mal Klarheit schaffen. Zum Beispiel, in dem sie festhalten, jeder, der den rechten Arm zum römisch-faschistischen Gruss erhebt, wird gemäss den geltenden Gesetzen bestraft. Doch dies tat das Gericht nicht. Das Urteil des Kassationsgerichts in Rom ist differenzierter und auch komplizierter.
Gericht lässt Interpretationsspielraum
Es kommt stets auf den Kontext an, in dem dieser Gruss erfolgt. Das heisst, es gilt, jeden einzelnen Fall genau zu studieren. Strafbar ist es, wenn Leute den Arm zum römischen Gruss erheben, mit der Absicht, sich dauerhaft zu organisieren und eine neue faschistische Partei zu gründen. Wer aber römisch grüsst und dann wieder nach Hause geht, hat weiterhin wenig zu befürchten. Dies im Gegensatz zu anderen Ländern, wie zum Beispiel Deutschland, das deutlich strengere Gesetze kennt.
Im Kassationsgericht in Rom hiess es dazu: Italiens Demokratie sei stark und wisse eben zu unterscheiden. Nur: Bis jeweils im Einzelfall klar ist, ob ein oft nur wenige Sekunden dauernder römischer Gruss legal oder eben doch illegal war, kann es Jahre dauern. Denn die Trennlinie zwischen legal und illegal bleibt in dieser Frage fliessend. Und Italiens Justiz kennt drei Instanzen, deren Gerichte chronisch überlastet sind.
Ob also jene Rechtsextremen, die vor knapp zwei Wochen in Rom ihre Arme zum römischen Gruss erhoben und in Italien und international Protest erregten, gegen das Gesetz verstiessen, wird man noch lange nicht wissen.