Schweizerinnen und Schweizer kaufen über 20 Kilogramm neue Kleider pro Jahr. Dank Onlineshopping und schnellen Lieferungen ist Einkaufen so einfach wie noch nie. Retournierte oder nicht verkaufte Ware wird aber erschreckend oft vernichtet. Die EU-Kommission will die Zerstörung von unverkauften Kleidern jetzt verbieten. Was das genau bedeutet und ob dieses Verbot funktionieren würde, weiss Ökonom Fabian Takacs von der Universität St. Gallen.
SRF News: Welches Kernproblem will die EU mit dem Verbot angehen?
Fabian Takacs: Etwa zehn Prozent der funktionsfähigen Textilien im europäischen Raum werden vernichtet, ohne dass sie je von Konsumentinnen und Konsumenten gebraucht wurden. Das entspricht einer Grössenordnung von einer halben Million Tonnen. Ethisch oder ökologisch betrachtet ist das ein grosses Problem. Hier setzt dieses Verbot an.
Was kann das EU-Verbot ausrichten?
Die Idee der EU entspricht dem Green New Deal und Circular Economy Action Plan. Alternative Praktiken – etwa Reparaturen, Wiederaufbereitung, Resale, Teilen und auch eine nachhaltige und effiziente Ressourcennutzung – sollen mittelfristig stärker umgesetzt werden. Geschäftsmodelle, die diese praktizieren, sollen einen Vorteil im Markt erhalten gegenüber jenen, die auf die grosse Vernichtung von Produkten setzen.
Waren wegwerfen ist für viele Firmen die ökonomisch günstigere Option.
Was bedeuten diese Vorschriften für die Kosten der Unternehmen?
Waren wegwerfen ist für viele Firmen die günstigere Option. Eine Aufarbeitung bedeutet etwa das Waschen, Reparieren, und Wiederverpacken. Das ist teurer als das Wegwerfen. Firmen, die aktuell mit nachhaltigen Praktiken arbeiten, leisten diese meist aus moralischen Überzeugungen. Künftig wären diese Firmen im Vorteil gegenüber jenen, die heute auf Vernichtung setzen.
Bedeutet das für Konsumentinnen und Konsumenten, dass Waren teurer werden?
Grundsätzlich nicht. Oft – aber nicht nur – wird beim Onlinehandel Ware zurückgeschickt und dann vernichtet. Für die Unternehmen ist es teurer, diese Ware anders zu verwerten als wegzuwerfen. Es ist jedoch auch so, dass diese Materialien und die Produkte bereits existieren und auch auf anderen Wegen an Konsumentinnen und Konsumenten kommen könnten, beispielsweise durch Spenden. Für die Konsumierenden ist das nicht teurer. Es obliegt den Unternehmen, hier Lösungen zu finden. Die Kosten fallen dafür klar auf Seite der Unternehmen an und nicht auf Seiten der Kundinnen und Kunden.
Diese Massnahme wird einen Effekt haben, wenn sie für alle gültig ist.
Eine grosse Masse an Textilien kommt aus Asien. Kann das EU-Verbot überhaupt gegen diese grossen Konzerne durchgesetzt werden?
Dieses Gesetz tangiert alle Firmen, die eine Tochtergesellschaft in Europa haben. Wie dieses Verbot genau durchgesetzt wird, das wird sich zeigen. Eine halbe Million Tonnen Textilien kann aber nicht einfach im Wald entsorgt werden, sondern es müssen Lösungen gefunden werden. Am idealsten wäre es, wenn es zu einem verstärkten Recycling kommt.
Wie effektiv ist das Verbot?
Diese Massnahme wird einen Effekt haben, wenn sie für alle gültig ist und man das Thema Dropshipping im Griff hat. Im Vertrieb asiatischer Gesellschaften, die ihre Waren direkt an Konsumentinnen und Konsumenten schicken, wird es problematisch. Sie haben ihre Lager nicht der EU. Damit keine Asymmetrie zwischen europäischen und asiatischen Firmen entsteht, braucht es sehr wahrscheinlich, abgeleitet von dieser Gesetzgebung, weitere Regulierungen.
Das Gespräch führte Raphael Prinz.