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Folter und Misshandlungen Zwei Folterer des Assad-Regimes in Wien verurteilt

Ein syrischer Ex-General und ein Kriminalpolizist müssen acht Jahre ins Gefängnis. Das Urteil zeigt: Täter kommen nicht ungeschoren davon.

Der einstige Brigadegeneral Khaled al-Halabi, einer der beiden Angeklagten, ist der bislang höchstrangige Vertreter des einstigen Assad-Regimes, der jetzt in Wien verurteilt worden ist. Das allein gibt dem Prozess schon ein besonderes Gewicht.

Al-Halabi hatte im syrischen Rakka die berüchtigte Abteilung 335 des syrischen Geheimdienstes, eine direkt dem Innenministerium in Damaskus unterstellte Haftanstalt, geleitet. Dort wurden Oppositionelle wahllos und brutal misshandelt.

Gericht: kein Zweifel an der Schuld

Jetzt ist er wegen schwerer Körperverletzung, sexueller Nötigung und Folter vollumfänglich schuldig gesprochen und zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden. Al-Halabi hatte argumentiert, weder persönlich gefoltert noch davon gewusst zu haben.

Er sei ein kleines Rädchen gewesen, das sich nicht habe wehren können, ohne sich selbst zu gefährden. Er sei also unschuldig. Das Gericht sah darin eine unglaubwürdige Schutzbehauptung.

Der Prozess ist wichtig, weil Syrien nicht Vertragsstaat des Strafgerichtshofs ist und Russland ein UNO-Sondertribunal zu syrischen Kriegsverbrechen ablehnt. Es war also nur gemäss dem «Weltrechtsprinzip» überhaupt ein Prozess möglich.

Dieses Prinzip erlaubt es Staaten, schwerste Verbrechen unabhängig vom Tatort und der Nationalität zu verfolgen. Ähnliche Prozesse gab es bislang nur in Deutschland und Schweden. Zwar haben auch in Syrien Prozesse begonnen, aber ob die Justiz ein faires Verfahren durchführen kann, muss sich noch zeigen.

Angeklagter wollte eigentlich nach Frankreich

Warum Österreich? Al-Halabi hatte angeblich als Doppelagent für Israel gearbeitet. Deshalb half ihm der Mossad auf der Flucht in seine Wunschdestination Frankreich. Doch Paris wollte den «Foltergeneral» wegen seiner Vergangenheit nicht.

Also fragte der israelische beim österreichischen Geheimdienst an. Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind erst seit 2015 Bestandteil des österreichischen Strafrechts. Entsprechend können diese Taten erst seit diesem Zeitpunkt verfolgt werden. Die acht Jahre Gefängnis für al-Halabi sind deshalb im Rahmen des Erwartbaren.

Der Mossad hat mitgemischt

Der Mossad hatte Österreich versichert, al-Halabi sei kein Kriegsverbrecher. Der israelische Geheimdienst brachte ihn unter dem vielsagenden Decknamen «White Milk» (weisse Milch) nach Österreich. Während sich das österreichische Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorbekämpfung um Asyl für al-Halabi bemühte, sammelten NGOs ab 2016 Beweise gegen den General.

Das Urteil gegen Khaled al-Halabi und einen Mitangeklagten ist noch nicht rechtskräftig.

Echo der Zeit, 6.7.2026, 18 Uhr; wilh

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