- Einem Amtsgericht zufolge ist es rechtens, dass Marine Le Pen nach ihrer Verurteilung wegen Veruntreuung von EU-Geldern ihr Lokalamt entzogen wurde.
- Le Pen wollte den Entzug ihres Amts als Rätin im nordfranzösischen Département Pas-de-Calais aufheben lassen. Das wies das Amtsgericht Lille zurück.
Ende März war Le Pen zu zwei Jahren Haft mit elektronischer Fussfessel und zwei weiteren Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Le Pen ging in Berufung. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig. Das Gericht verhängte aber auch ein auf fünf Jahre befristetes Verbot, bei Wahlen anzutreten – mit sofortiger Anwendung.
Dass der örtliche Präfekt Le Pen in der Folge ihr Lokalamt wegnahm, sei lediglich die Umsetzung dieses Urteils und keine Sanktion, entschied nun das Gericht in Lille. Es handle sich nicht um einen Rechtsfehler. Le Pens Anwalt liess in einem Schreiben mitteilen, gegen die Entscheidung des Amtsgerichts vorgehen zu wollen.
Die Zeit drängt für Le Pen
Schon gegen das Urteil im Hauptverfahren war Le Pen in Berufung gegangen. Besonders empfindlich ist für sie das Verbot, bei Wahlen anzutreten. Das Berufungsgericht kündigte bereits an, bis spätestens Sommer 2026 eine Entscheidung zu fällen.
Für Le Pen drängt die Zeit, da 2027 in Frankreich die Präsidentschaftswahl ansteht, bei der sie erneut für das rechtsnationale Rassemblement National antreten will.