Zum Inhalt springen

Gerichtsverhandlung in Köln AfD darf als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden

  • Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen, urteilt das Kölner Verwaltungsgericht.
  • Eine entsprechende Klage der AfD werde abgewiesen, erklärte das Gericht am Dienstag nach knapp zehnstündiger mündlicher Verhandlung.
  • Damit darf die Partei auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln ausgespäht werden.

Es gebe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, führte das deutsche Gericht zur Begründung aus. Dies habe der Verfassungsschutz in Gutachten und Materialsammlungen belegt. Die AfD habe dem lediglich pauschales Bestreiten entgegengesetzt. Zwar sei der sogenannte Flügel der Partei formal aufgelöst worden, seine Protagonisten übten aber weiter massgeblichen Einfluss aus.

AfD-Chef: «Uns hat das Urteil überrascht»

Box aufklappen Box zuklappen

AfD-Chef Tino Chrupalla zeigt sich über das Urteil des Verwaltungsgerichts erstaunt. «Uns hat das Urteil des Gerichts überrascht. Wir teilen die Auffassung des Gerichts nicht. Wir werden jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten», sagte er am Dienstagabend in Köln. Natürlich sei er auch enttäuscht. Chrupalla kündigte an, man werde nun prüfen, inwieweit man gegen das Urteil vorgehen werde. Zudem sagte er: «Wir werden jetzt auch in interne Revision gehen.»

Auch Aktivitäten der Jugendorganisation Junge Alternative (JA) seien in die Bewertung eingeflossen. Sowohl im Flügel als auch in der JA sei ein ethnisch verstandener Volksbegriff ein zentrales Politikziel. Danach müsse das deutsche Volk in seinem ethnischen Bestand erhalten und «Fremde» möglichst ausgeschlossen werden. Das stehe im Widerspruch zum Volksbegriff des Grundgesetzes.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Erfolg hatte die AfD mit ihrer Klage, die sich dagegen wandte, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz öffentlich mitgeteilt hatte, der Flügel habe 7000 Mitglieder. Dafür gebe es nicht die erforderlichen Anhaltspunkte, erklärte das Gericht. Ebenso erfolgreich war die Klage der AfD gegen die Hochstufung des Flügels zu einer «gesichert extremistischen Bestrebung». Diese Einstufung sei nach der formalen Auflösung des Flügels unzulässig, da sie Gewissheit über die Existenz des Beobachtungsobjekts erfordere, so die Richter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden. Darüber müsste dann das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.

Die Alternative für Deutschland (AfD) war 2013 gegründet worden. Ursprünglich führten Kritiker der Euro-Rettungspolitik dort das Wort. Im Laufe der Jahre rückte die Partei aber nach rechts. Viele der Gründungsmitglieder haben die AfD wieder verlassen. Nebst der Mutterpartei werden auch bereits vier Landesverbände der AfD als rechtsextremistische Verdachtsfälle geführt und dürfen geheimdienstlich observiert und abgehört werden.

Tagesschau, 08.03.2022, 19:30 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel