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Gleisattacke in Frankfurt Täter muss dauerhaft in die Psychiatrie

  • Im Fall der tödlichen Gleisattacke am Frankfurter Hauptbahnhof muss der Täter dauerhaft in eine Psychiatrie.
  • Laut dem Urteil des Frankfurter Landgerichts vom Freitag ist der heute 41-Jährige schuldunfähig.
  • Der Mann hatte im Juli 2019 eine ihm unbekannte Frau und ihren Sohn vor einen einfahrenden ICE gestossen. Der Achtjährige kam ums Leben.

Das Gericht wertete die Tat als Mord und im Fall der Mutter als versuchten Mord. Eine heute 79-Jährige, die der Mann ebenfalls gestossen hatte, verletzte sich beim Sturz auf den Bahnsteig.

Der Angreifer, ein anerkannter Flüchtling aus Eritrea, hatte jahrelang in der Schweiz gelebt und war erst wenige Tage zuvor nach Frankfurt gekommen. Nach der Tat wurde der dreifache Familienvater in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Aus dem psychiatrischen Gutachten geht hervor, dass der Täter eine Gefahr für die Allgemeinheit sei. «Er hat völlig fremde Menschen attackiert», erklärte der Sachverständige vor Gericht. Somit seien auch künftige Opferkreise «völlig unvorhersehbar.» Der Mann sei schuldunfähig, da zweifellos zum Tatzeitpunkt eine paranoide Schizophrenie in akuter Form vorgelegen habe, hiess es.

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