Die Nationalversammlung in Frankreich hat am Mittwoch definitiv über ein Gesetz abgestimmt, das unter strengen Bedingungen ein Recht auf «Hilfe zum Sterben» schafft. Die Vorlage gilt als eine der wichtigsten gesellschaftlichen Reformen von Präsident Emmanuel Macron.
Mit dem Gesetz lässt Frankreich erstmals den assistierten Suizid zu und ermöglicht in Ausnahmefällen auch aktive Sterbehilfe. Anspruch haben volljährige Personen mit einer schweren und unheilbaren Erkrankung, die unerträgliches Leid verursacht. Zudem müssen die Betroffenen urteilsfähig sein und ihren Wunsch frei und wiederholt äussern.
Ein langer und steiniger Weg
Der Weg zur heutigen Abstimmung war aussergewöhnlich lang. Macron hatte sich zwar bereits 2017 offen gezeigt für ein Sterbehilfe-Gesetz, in seiner ersten Amtszeit das Thema jedoch vor sich hergeschoben. In seiner zweiten Amtszeit hat der französische Präsident dann eine Bürgerkonvention zum Lebensende eingesetzt. Diese sprach sich Anfang 2023 mehrheitlich für die Einführung einer aktiven Sterbehilfe aus.
Aber Macron zögerte erneut. Obwohl er sich grundsätzlich offen für eine Weiterentwicklung der Gesetzgebung zeigte, fürchtete er mögliche gesellschaftliche Spannungen und Konflikte mit religiösen Gemeinschaften.
Ein erster Regierungsentwurf wurde 2024 vorgelegt. Die überraschende Auflösung der Nationalversammlung im Juni desselben Jahres stoppte das Vorhaben jedoch kurz vor dem Ziel. Für Sterbehilfe-Befürworter war dies ein schwerer Rückschlag. Rasch rollten Parlamentarier den Prozess neu auf.
Die Vorlage wurde seither in der Nationalversammlung mehrfach angenommen, vom konservativ dominierten Senat aber ebenso oft abgelehnt. Nach dem Scheitern eines Vermittlungsverfahrens entschied die Regierung schliesslich, der Nationalversammlung das letzte Wort zu geben – ein verfassungsmässig vorgesehener Schritt.
Gesellschaftlich umstritten
Die Reform ist in Frankreich nicht nur bei Politikern umstritten, sondern auch beim Gesundheitspersonal. Ein Teil findet, Sterbehilfe sei ethisch nicht vertretbar und dürfe nicht eine Aufgabe des medizinischen Personals sein.
Wegen der grossen Opposition wurden zahlreiche Schutzmechanismen eingebaut. Das Gesetz sieht etwa ein mehrstufiges Prüfverfahren vor. Nach einer positiven Entscheidung gilt zusätzlich eine Bedenkfrist. Und nur wenn die betroffene Person die tödliche Substanz nicht selbst einnehmen kann, darf ein Arzt oder eine Pflegefachperson die Verabreichung übernehmen.
Ausserdem wurde ein separates Gesetz zum Ausbau der Palliativversorgung verabschiedet. Dieses soll verhindern, dass Menschen Sterbehilfe aus Mangel an palliativer Betreuung in Anspruch nehmen.
Obwohl der Entscheid nun gefällt wurde, wird das Gesetz noch nicht sofort in Kraft treten. Premierminister Sébastien Lecornu hat angekündigt, den Verfassungsrat anzurufen. Dieser soll prüfen, ob einzelne Bestimmungen mit den Grundsätzen der Menschenwürde und der individuellen Freiheit vereinbar sind.