Eigentlich ist im Kanton Zürich schon seit 2023 gesetzlich geregelt, dass Alters- und Pflegeheime Sterbehilfe erlauben müssen. Allerdings können private Institutionen Sterbehilfeorganisationen den Zugang zu ihren Räumlichkeiten verwehren. Denn wenn sie keinen Leistungsauftrag einer Gemeinde haben, sind sie von der aktuellen Regelung ausgenommen.
Dies will das Kantonsparlament nun ändern. Auch für private Heime und Spitäler soll gelten: Wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner mit einer Sterbehilfeorganisation aus dem Leben scheiden möchte, müssen die Institutionen dies dulden. Das Grundrecht auf Selbstbestimmung steht für eine Mehrheit des Rats über den ethischen und religiösen Bedenken von privaten Betreibern.
Der Staat muss Leben schützen, nicht den Tod fördern.
Hans Egli (EDU) gehört zu den Gegnern: «Der Staat muss das Leben schützen, nicht den Tod fördern.» Markus Schaaf (EVP), der selber ein privates Alterszentrum führt, verwies darauf, dass bereits heute in 90 Prozent aller Heime im Kanton assistierter Suizid möglich sei. «Nun will man eine kleine Minderheit zwingen, gegen ihren Willen und ihre Überzeugung zu handeln.» Ein Gesetz sei überflüssig. Es brauche lediglich eine Information beim Eintritt in ein Heim, sagte Schaaf.
Sterbewillige sollen nicht umziehen müssen
Dies reiche nicht, widersprach Alan David Sangines (SP). Es sei möglich, dass sich jemand beim Eintritt nicht vorstellen könne, eine Sterbehilfeorganisation in Anspruch zu nehmen: «Doch dann kommen eine schwere Krankheit und unvorstellbare Schmerzen dazwischen und die Person entscheidet sich um.» Dann soll sie für einen assistierten Suizid nicht ihren Aufenthaltsort wechseln müssen.
Selbstbestimmung ist Menschenrecht – unabhängig vom Aufenthaltsort.
«Die Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht – unabhängig vom Aufenthaltsort», sagte Brigitte Röösli (SP). Dieses Recht eines Menschen, der entschieden habe, dass er sein Leiden nicht mehr aushalte, müsse überall respektiert werden, ergänzte Jeanette Büsser (Grüne).
Ausgangspunkt der Debatte war eine Volksinitiative aus linken Kreisen, die forderte, dass sämtliche Institutionen, Spitäler, Heime oder auch psychiatrische Einrichtungen Sterbehilfe dulden müssen. Diese ging der Kantonsregierung zu weit, wie Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) im Rat sagte. Sie sprach sich gegen eine Duldungspflicht in Spitälern und im Justizvollzug aus. Möglich sei Sterbehilfe dort bereits heute in Ausnahmefällen, allerdings werde es sehr selten in Anspruch genommen.
Undenkbar sei diese Regelung in psychiatrischen Einrichtungen: Die Urteilsfähigkeit von psychisch Kranken abzuklären, sei äusserst schwierig. «Eine Duldungspflicht soll auf keinen Fall auch für Psychiatrien gelten», sagte Rickli.
Entscheid folgt in den kommenden Wochen
Durchgesetzt hat sich im Parlament ein moderater Gegenvorschlag, hinter den sich SP, AL, Grüne, Mitte, GLP sowie Teile der FDP stellten. Dieser sieht vor, dass sämtliche Heime und Spitäler Sterbehilfe zu dulden haben. Die Psychiatrie und die Gefängnisse sind jedoch ausgeschlossen.
Der Kantonsrat berät das Thema in den kommenden Wochen in einer zweiten Lesung nochmals. Sollte der Gegenvorschlag zum Gesetz angenommen werden, kündigten die Initiantinnen an, die Volksinitiative zurückzuziehen. Möglich wäre aber auch, dass das Referendum ergriffen wird. Dann würde das Stimmvolk entscheiden über Sterbehilfe in Spitälern und Heimen.