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Assistierter Suizid Muss die Sterbehilfe mehr reguliert werden?

Wer nicht mehr Leben möchte, muss das auch nicht. Sterbehilfeorganisationen wie Exit oder Dignitas helfen in der Schweiz legal beim Suizid. Doch die Sterbehilfe ist ein rechtliches Minenfeld – längst sind nicht alle Fragen geklärt.

Vor etwa zwei Jahren hat Celina Schneiders Mutter ihr Leben selbst beendet. Sie war unheilbar krank und kannte den Verlauf der Erbkrankheit, an der bereits ihre Mutter starb. Das wollte sie selbst nicht erleben. Sie nahm sich das Leben, begleitet durch die Sterbehilfeorganisation Exit.

Frau geht auf Friedhof zwischen Grabsteinen spazieren.
Legende: Die Sterbehilfeorganisation Exit half der Mutter von Celina Schneider zu einem selbstbestimmten Tod. SRF

Tochter Celina Schneider erzählt auf einem Bänkli zwischen den Gräbern des Zürcher Friedhofs Nordheim: «Wenn meine Mutter etwas wollte, dann hat sie es auch bekommen.» So auch das tödliche Medikament.

Bitte nicht mehr Hürden

Der Sterbeprozess ihrer Mutter sei emotional schwierig gewesen. Der Prozess mit Exit hingegen unkompliziert: Ihre Mutter führte Gespräche mit Exit-Vertretern und mit Ärztinnen. Und als sie sich definitiv für den Freitod entschied, konnte sie in ihrem eigenen Garten sterben, umringt von der Familie.

So viele assistierte Suizide gibt es in der Schweiz

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Die neusten Zahlen des Bundesamts für Statistik sind aus dem Jahr 2023. Damals haben sich 1729 Menschen, die in der Schweiz leben, für den begleiteten Freitod entschieden.

Als Angehörige ist Celina Schneider dagegen, die Sterbehilfe mehr zu regulieren. Es sei so schon ein harter Weg gewesen. «Ich glaube, wenn es noch mehr Hürden gegeben hätte, wäre es für uns und für meine Mutter noch viel schwieriger geworden.»

Fall Sarco zeigt: Es gibt offene Fragen

Es ist etwa ein Jahr her, dass erstmals eine Person in der Sterbekapsel Sarco gestorben war. Gegen mehrere Personen wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Bis heute ist nicht geklärt, ob der Einsatz der Kapsel im schaffhausischen Merishausen legal war.

Die Rechtskommission des Ständerats nahm den Fall Sarco zum Anlass, die Rechtslage rund um den assistierten Suizid genau zu prüfen. Sie sprach unter anderem mit Rechtsexpertinnen, Ärzten und Pflegeverbänden. Und kam zum Schluss: Nicht alle Fragen sind geklärt.

Diese Gesetze und Richtlinien gibt es heute

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  • Das Strafgesetzbuch hält in Artikel 115 fest: Wenn man selbst Interesse daran hat, dass jemand stirbt, darf man diese Person nicht beim Suizid unterstützen. Etwa wenn ein Erbe winkt.
  • Richtlinien für Ärztinnen und Ärzte halten fest, wie diese beim assistierten Suizid vorgehen sollen.
  • Bundesgerichtsentscheide haben etwa bestätigt, dass psychisch kranke Menschen, wenn sie urteilsfähig sind, Suizidhilfe in Anspruch nehmen dürfen.
  • Und die Kantone haben eigene Gesetze – die etwa klären, ob Sterbehilfeorganisationen Zutritt erhalten zu Pflegeheimen.

Offen bleibe etwa der genaue Ablauf der Abklärung, in der festgestellt wird, ob jemand aus freien Stücken sterben will. Die Anhörungen zeigten, so Ständerätin Heidi Z’graggen, «dass die Attestierung der Urteilsfähigkeit teilweise durch dieselbe Organisation oder Person erfolgt». Auch fehlten unabhängige Zweitgutachten und die Dokumentationen seien teilweise lückenhaft. Die Kommission forderte eine Rahmenregulierung.

… ist das wirklich nötig?

Kein Bedarf für mehr Regulierung sieht Marion Schafroth. Seit Jahrzehnten befürwortet sie das selbstbestimmte Sterben. Als Ärztin erlebte sie in den 1980-er Jahren, wie Menschen, die nicht mehr Leben wollten, gegen ihren Willen am Leben gehalten wurden.

Frau vor einem Gemälde an einer weissen Wand.
Legende: Marion Schafroth ist Präsidentin der Sterbehilfeorganisation Exit und setzt sich auch immer wieder mit der Gesetzeslage auseinander. SRF

Für sie der Grund, Exit beizutreten, sich für die Patientenverfügung einzusetzen. Heute präsidiert sie die grösste Sterbehilfeorganisation der Schweiz. Der Hauptzweck von Regulierung sei, Missbrauch zu verhindern, so Schafroth. «Und der jetzige rechtliche Rahmen, der ist solide und schliesst Missbrauch aus.»

Erstmal keine neuen Regulierungen

Inzwischen hat auch der Ständerat entschieden, dass er nicht mehr Regulierung möchte. Aber er fordert bessere Daten. Daten, die etwa zeigen, wie viele Personen aus dem Ausland in die Schweiz kommen, um hier ihr Leben begleitet zu beenden.

Es könnte also bald neue Erkenntnisse geben, die die Diskussion rund um den assistierten Suizid neu entfachen.

10 vor 10, 11.9.2025, 21:50 Uhr;liea

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