Selbstbestimmt bis zum Schluss. Dieser Grundsatz gilt schon in vielen Luzerner Pflegeheimen. Unheilbar kranke Seniorinnen und Senioren können heute Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Die meisten Institutionen verfügen über die nötigen Konzepte dafür.
Diese gelebte Praxis will die Luzerner Kantonsregierung nun auch mit Gesetzesparagrafen untermauern. Sie stellt sich hinter eine entsprechende Forderung aus den Reihen der SP.
Die SP ist der Meinung, dass Heimbewohnerinnen und -bewohner am Lebensende nicht benachteiligt werden sollen im Vergleich zu Seniorinnen und Senioren, die noch zuhause leben.
Heimverband plädiert für Eigenverantwortung
Sterbehilfe im Heim gesetzlich verankern: Curaviva Luzern, der Kantonalverband der Luzerner Pflegeheime, sieht dies kritisch. «Es gibt Institutionen, die dem skeptisch gegenüberstehen», sagt Präsidentin Nadja Rohrer. Gleichwohl kennt sie aktuell keinen einzigen Fall, in dem einer sterbewilligen Person der Wunsch auf eine Freitod-Begleitung verwehrt worden wäre.
Rohrer leitet die Betagtenzentren AG in Emmen. Assistierte Suizidbegleitungen sind dort möglich. Dass Sterbehilfe von Gesetzes wegen aber überall angeboten werden muss, lehnt sie ab.
Heimleitungen müssten das Gemeinwohl im Auge behalten. «Wir haben eine Fürsorgepflicht gegenüber den Bewohnenden, wir haben aber auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitenden», sagt die Curaviva-Präsidentin.
Manchmal werden wir erst nach vollendetem assistiertem Suizid informiert, weil dann die Polizei kommen muss.
Entscheide sich eine Bewohnerin oder ein Bewohner, freiwillig aus dem Leben zu scheiden, sei dies teils für das ganze Heim belastend. Etwa dann, wenn Sterbewillige die Angehörigen nicht in ihre Pläne einweihen. Dann sei das Heim an die Schweigepflicht gebunden. «Die Fragen der Angehörigen kommen aber trotzdem.»
Und dann gebe es jene Fälle, von denen weder die Heimleitung noch das Personal wisse. «Manchmal werden wir erst nach vollendetem Suizid informiert, weil dann die Polizei kommen muss.»
Daher plädiert Nadja Rohrer dafür, den Heimen die Entscheidung zu überlassen, ob sie Sterbehilfe akzeptieren – und in welchem Rahmen. Beispielsweise, dass Bewohnerinnen und Bewohner eine gewisse Zeit in der Institution gelebt haben müssen. Um so einem Sterbetourismus entgegenzuwirken.
Kantönligeist bei der Suizidbeihilfe
Was in Luzern noch Gegenstand der Diskussion ist, haben andere Kantone schon geregelt. Im Wallis beispielsweise gab es 2022 einen entsprechenden Volksentscheid. In Zürich können Bewohnende eines öffentlichen Alters- oder Pflegeheims seit Juli 2023 Sterbehilfe in Anspruch nehmen.
In Nidwalden und Zug ebneten die Kantonsparlamente heuer den Weg für gesetzlich verankerte Freitod-Begleitungen im Heim. Anders fiel der Entscheid im Kanton Schwyz aus: Dort befand die Politik vor zwei Jahren, dass die Institutionen ihren Umgang mit assistierten Suiziden selber regeln können.
Das Kantonsparlament ist nun auch in Luzern am Ball. Und hat es in der Hand, ob Sterbehilfe-Organisationen in allen Heimen Zugang erhalten müssen.