Noelia Castillo ist die Jüngste, die in Spanien je durch Sterbehilfe aus dem Leben gegangen ist. Gegen den Willen ihrer Eltern. Sie litt an chronischen psychischen und physischen Schmerzen, sagt Beat Vogt, der für SRF zu Spanien berichtet: «Ihre schwierige Geschichte begann in der Kindheit mit der Trennung der Eltern und verschiedenen Pflegefamilien. Sie erlebte mehrfach schwere sexuelle Übergriffe, zuletzt eine Gruppenvergewaltigung.» Nach dieser überlebte sie einen Suizidversuch und war seither querschnittsgelähmt.
Obwohl die Zustimmung der zuständigen Behörde bereits 2024 vorlag, kämpfte sie fast zwei Jahre vor Gericht: «Ihr eigener Vater wehrte sich gerichtlich gegen ihren Wunsch, unterstützt von einer christlichen Organisation, während ihre Mutter ihre Entscheidung akzeptierte», sagt Vogt.
Noelia Castillos Tod bewegt und spaltet Spanien
Der Tod der 25-Jährigen polarisiert. Kritische Stimmen kämen von Konservativen aus der Politik und der katholischen Kirche: «Sie sehen darin ein Scheitern der Gesellschaft, da Sterbehilfe wegen einer Depression zugelassen werde, anstatt psychische Krankheiten zu behandeln», fasst Beat Vogt zusammen.
Hinter dem Entscheid der jungen Frau stünden Befürworter aus der Regierung und die Gerichte: «Sie argumentierten, dass es sich um die Entscheidung einer erwachsenen Frau handle, die zu respektieren sei. Sie sei nicht depressiv gewesen, sondern habe an konstanten psychischen Schmerzen gelitten. Das sei nicht dasselbe wie eine heilbare psychische Erkrankung.»
Grundlegende Fragen bewegen weit über Spanien hinaus
Castillos Tod beschäftigt die internationale Presse. Auch, weil es um grundsätzliche Fragen geht: Darf Sterbehilfe überhaupt in Anspruch genommen werden? Auch von psychisch Erkrankten und jungen Menschen?
Auch in der Schweiz ist Sterbehilfe erlaubt. Dabei gebe es kein gesetzlich festgelegtes Mindestalter, sagt Manuel Trachsel, Leiter Abteilung Klinische Ethik am Unispital Basel. «Sterbehilfeorganisationen verlangen meist Volljährigkeit. Die Urteilsfähigkeit muss bei allen Personen – besonders bei Jugendlichen individuell entwicklungsspezifisch – abgeklärt werden.»
Bei psychischen Erkrankungen sei assistierter Suizid in der Schweiz sehr selten, sagt Trachsel. Rechtlich sei es nicht anders geregelt als bei körperlichen Leiden: «Entscheidend ist, dass der Suizidwunsch kein Symptom der Erkrankung ist.» Das Bundesgericht fordert seit 2006 ein vertieftes psychiatrisches Gutachten und einen Nachweis, dass sich die Symptome trotz Therapien nicht bessern.
Aktive Sterbehilfe ist in der Schweiz verboten
Noelia Castillo hat im Spital eine Spritze bekommen, die zu ihrem Tod geführt hat. In der Schweiz ist das verboten. Erlaubt ist hingegen seit Jahrzehnten der assistierte Suizid: Die Person, die in den Tod begleitet werden will, führt hierbei die Handlung selbst aus.
Begriffe wie «aktive» und «passive» Sterbehilfe gelten als überholt. Heute werde unter anderem unterschieden zwischen Tötung auf Verlangen (verboten in der Schweiz) und assistiertem Suizid, sagt Manuel Trachsel.
Noelia Castillo wollte selbstbestimmt aus dem Leben gehen, gegen allen Widerstand, auch gegen den Willen ihrer Eltern: «Sie selbst äusserte sich dazu kurz vor ihrem Tod», sagt SRF-Auslandredaktor Beat Vogt, «und betonte, dass das Glück der Eltern nicht über dem Glück der Tochter stehen dürfe.»