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Symbolbild: Schäuble vor einem MIkrofon.
Legende: Finanzminister Schäuble: «Viel Kritik aber wenig Vorschläge». Keystone

International Auch deutsche Unternehmer kämpfen gegen Erbschaftssteuer

Am 14. Juni stimmen wir über eine eidgenössische Erbschaftssteuer ab. Das gleiche Thema wird gegenwärtig in Deutschland diskutiert. Auch dort wehren sich die Unternehmer gegen eine solche Steuer. Mit ähnlichen Argumenten wie in der Schweiz.

Der deutsche Bundestag hat 2008 ein neues Erbschaftssteuergesetz verabschiedet, welches Erben von Firmen weitgehend vor Erbschaftssteuern verschonte. Man wollte vermeiden, dass Betriebe verkauft werden müssen, weil Erben die Steuer nicht bezahlen können, ohne dafür den Betrieb zu verkaufen.

Grundtenor: Werden ein Betrieb weitergeführt und während mehrerer Jahre keine Angestellten entlassen, dann muss auch keine Erbschaftssteuer entrichtet werden. Der Erhalt der Arbeitsplätze war und ist das zentrale Kriterium für die Verschonung vor Erbschaftssteuern.

Wer soll von Steuer befreit werden?

Dies sei ein völliger Unsinn, meint man links. Der Kölner Armuts- und Reichtumsforscher Christoph Butterwegge meinte etwa gegenüber der ARD: «Es ist keine Leistung, der Sohn oder die Tochter eines Multimillionärs zu sein. Und wenn man einen ganzen Konzern erben kann, ohne einen Euro Erbschaftssteuer bezahlen zu müssen, dann privilegiert das diese Personengruppe in einer Art und Weise, dass das die Gesellschaft stärker in arm und reich spaltet.»

Ganz anders sehen das die Inhaber von Familienbetrieben. Etwa der Motorsägen-Hersteller Hans Peter Stihl. Er lehnt die Erbschaftssteuer für Unternehmer ab: «Es wäre dann für viele Familienunternehmer interessanter, das Unternehmen zu verkaufen, als es zu vererben.»

Verfassungsgericht kassiert Gesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom vergangenen Dezember entschieden, es sei grundsätzlich durchaus zulässig, Erben von Firmen steuerlich zu verschonen, wenn sie ihren Betrieb mit der gleichen Anzahl Arbeitnehmer weiterführten. Aber das Gericht schickte das Gesetz dennoch zur Überarbeitung an den Gesetzgeber zurück, weil die Privilegierung der Firmenerben zu weit gefasst sei.

Wenn man alle Firmenerben von Erbschaftssteuern verschone, egal wie gross oder klein der Betrieb sei, dann sei der Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung verletzt, sagte das Gericht in Karlsruhe. Bei grossen Firmen müsse schon konkret geprüft werden, ob die Erben wirklich nicht in der Lage wären, die Steuer zu entrichten.

Weiter sei auch die bisher geltende Regelung, wonach alle Betriebe mit weniger als 20 Mitarbeitern generell von der Steuer auszunehmen sind, unzulässig, weil nämlich über 90 Prozent der deutschen Firmen weniger als 20 Mitarbeiter beschäftigten. Das heisse, das Gesetz bevorzuge eine viel zu grosse Gruppe von Menschen gegenüber denjenigen, die halt etwas anderes erben als eine Firma.

Suche nach einem Kompromiss

Nach dem Urteil wird in Deutschland nun darüber gestritten, wie man das Ganze neu regeln soll. Finanzminister Schäuble hat eine Lösung vorgeschlagen, wonach künftig alle Betriebe mit einem Wert von unter 20 Millionen Euro steuerfrei vererbt werden können. Alle grösseren würden nur noch steuerbefreit, wenn sie nachweisen können, dass die Steuer den Fortbestand des Unternehmens wirklich gefährden würde. Es gäbe also keine pauschale Steuerbefreiung mehr.

Besonders unbeliebt bei den Erben ist Schäubles Vorschlag, für die Bezahlung der Erbschaftssteuer nicht nur das Firmenvermögen, sondern bis zur Hälfte der fälligen Steuer auch das Privatvermögen des Erben heranzuziehen. Die Empörung in Wirtschaftskreisen ist gross. So werde der der Mittelstand enteignet. Doch Schäuble bleibt wie meist gelassen: Er höre sehr viel Empörung, bislang seien aber kaum Alternativen vorgeschlagen worden, sagt er.

Steuerfrei bis 20 Millionen Euro?

Bis im Juni läuft nun eine Vernehmlassung zu Schäubles Ideen, danach will er einen definitiven Gesetzestext vorlegen. Dieser wird sich wohl kaum stark von dem unterscheiden, was der Finanzminister als erste Skizze vorgelegt hat: Steuerfreie Erbschaft eines Betriebes, wenn dieser weniger als 20 Millionen Euro Wert hat und wenn er sieben Jahre lang keine Arbeitnehmer entlässt.

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