Das Bundesstrafgericht argumentierte, dass Ersatzmassnahmen wie etwa eine Kaution oder eine elektronische Überwachung nicht gewährleisten könnten, dass Esquivel nicht aus der Schweiz nach Venezuela flüchte.
Aus Venezuela wäre laut dem Gericht eine Auslieferung an die USA nicht möglich. Das Bundesamt für Justiz hat die Auslieferung von Esquivel an die USA am 23. September bewilligt.
Hinsichtlich der Gesundheit von Esquivel hält das Bundesstrafgericht fest, dass medizinische Abklärungen am Laufen sind. Mitte September sei aber eine Hospitalisierung wegen psychischer Probleme noch nicht nötig gewesen.
Esquivel ist Präsident des venezolanischen Fussballverbandes und Vizepräsident des Exekutivkomitees der Südamerikanischen Fussball-Konföderation (Conmebol).
Er wurde am 27. Mai mit sechs weiteren Fussballfunktionären in Zürich verhaftet. Der Vorwurf lautet auf organisiertes Verbrechen Bestechung, Geldwäscherei.